Zitat:
[...] Die AfD darf die Aula des Stein-Gymnasiums nutzen, beschloss am Donnerstag das Verwaltungsgericht Münster.
Foto: Karin Völker
Gleichzeitig hat das Gericht in seiner Entscheidung am Donnerstagnachmittag den Eilantrag der Partei aus formalen Gründen zurückgewiesen. Gegen den Bescheid der Stadt, die ihre ursprüngliche Zusage für die Raumnutzung nachträglich zurückgezogen hatte, kann die AfD nun eine sogenannte Anfechtungsklage erheben. Diese hätte, wie das Gericht in einer Pressemitteilung erläutert, „aufschiebende Wirkung“. Im Klartext: Die ursprüngliche Raumvergabe der Stadt würde gelten. „Die Anfechtungsklage wird vorgelegt“, kündigte AfD-Ratsherr Martin Schiller kurz nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung an. Er bereitet die Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes vor. Dass das Stein-Gymnasium kurzfristig ein Schulfest für den Samstag in den eigenen Räumen anberaumt hat, mit dem die Schule erklärtermaßen ein Zeichen für Weltoffenheit und Vielfalt setzen will, störe die AfD keineswegs. Schiller: „Ist doch schön, wenn man wegen uns ein Fest schmeißt.“
"Weltoffenheit und Vielfalt", indem alle nicht regimekonformen Meinungen ausgegrenzt werden.:D