Ein Kollege vom BRK erzählte, daß die neuerdings auch zur Essensversogung der "Flüchtlinge" eingesetzt werden sollten. Natürlich auf Kosten der bisherigen Klientel, nämlich deutschen Bedürftigen. Die haben auch nicht mitgemacht.
Druckbare Version
Schön wäre es auch, wenn das kein Scherz wäre. Je mehr Wahnsinn die Runde macht und je größer der Irrsinn ist desto schneller kommt das Ende vom Schrecken. Und ich muß leider zugeben, daß ich es erst für möglich hielt, daß man solche Anweisungen rausgibt. Erst nach dem gugeln war mir klar, daß es ein Scherz ist.
Die Lawine rollt weiter!
<span style="color: rgb(51, 51, 51); font-family: Roboto, arial, sans-serif; line-height: 17px;">https://www.youtube.com/watch?v=3CQuk0EoSqw
Merkels organisierter Rechtsbruch.
Man beachte: Die Beamten haben einen Amtseid auf die Rechtsordnung geleistet.
https://www.bamf.de/DE/Service/Left/...18&lv2=5831846
Quelle: Homepage, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)Zitat:
Sichere Drittstaaten
Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG). "Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.
Das wird Konsequenzen haben.
Steht auch sinngemäß in GG 16a (2).
In (1) steht übrigens NICHT, daß JEDER Anrecht auf Asyl hat. Da steht statt jeder nämlich "Politisch Verfolgte...."
Und genau das muß individuell festgestellt werden, da gibt es keine Pauschale. Kriegsflüchtlinge fallen ohnehin nicht unter Asyl.