Zitat von
skydive
Davon steht allerdings nichts in deiner Quelle. Man kann also davon ausgehen, dass dein Beitrag eher einer Wunschvorstellung entspricht.
Nein, haben sie nicht. "Das Referendum " ist aus zwei Gründen ungültig. Zum einen verstößt es gegen die ukrainische Verfassung, da es selbstverständlich ist, dass für Minderheiten kein SBR der Völker existiert. Zum anderen findet sich kein Nachweis im Völkerrecht, somit auch nicht einklagbar. Der zweite Grund, der ein "Referendum" ausschließt, ist die Besatzung, während des Referendums, sowie die hermetische Abriegelung des Krimschen Parlaments und die Vorgabe des "neu gewählten Vorsitzenden" des Parlaments, der rein zufällig russischer Abstammung war. Das Referendum ist immer noch ungültig, die Abspaltung der Krim völkerrechtswidrig und wird deshalb von der EU und der UN nicht anerkannt.