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klartext
Bürgerliche Grundrechte sind nicht verhandelbar. Sie können nicht einmal mit ener 2/3 Mehrheit des Bundestags abgeschafft werden. Sie haben Ewigkeitsgarantie.
Hat man euch das in der Schule nicht beigebracht ? Und seit wann stimmt die Mehrheit darüber ab, ob ihr ein Gerichtsurteil passt ? Noch haben wir keine Lynchjustiz
Die Versammlungsfreiheit hat Ewigkeitsgarantie? Ich glaube, Du hast in der Schule nicht aufgepasst.
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Querulant
Unterlassen Sie das! Zwischen machen und darüber reden, welcher Schaden angerichtet wurde, ist ein großer Unterschied! Ich beleidige Sie nicht, warum fangen Sie damit an? Ich schreibe energisch gegen jede Art von Gewalt und dazu gehören Wurfanker in Stromleitungen, untergraben von Bahnstrecken oder anketten. Aber eine Sitzblockade ist für mich ein akzeptables Mittel der Meinungsäußerung.
Du hast vollkommen recht. Eine friedliche Sitzblockade ist in einer Demokratie ein legitimes Mittel und in Deutschland auch durch das Grundgesetz gedeckt. Es ist möglich, eine solche Blockade aufzulösen, aber es ist nicht strafbar, es sei denn, man hat dabei randaliert oder etwas zerstört.
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GG146
Die Versammlungsfreiheit hat Ewigkeitsgarantie? Ich glaube, Du hast in der Schule nicht aufgepasst.
Das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, ist Bestandteil der Verfassung. Es sind die ersten 20 Paragraphen unseres Grundgesetzes.
In der Schule nicht aufgepasst ? Einfach mal nachlesen.
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BRDDR_geschaedigter
Geh mal lieber auf meine anderen Beiträge ein du ignorierst die weil sie dich widerlegen mit deinem Demkratie bla bla bla. Wir haben nämlich keine Demokratie sondern eine BundesREPUBLIK.
Wenigsten einer hier der in der Schule aufgepasst hat.
Erst kommt das Recht, dann Freiheit und Demokratie. Umgekehrt gibt`s das nur mit eingebautem Selbstzerstörungsmechanismus.
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jupiter2674
Du hast vollkommen recht. Eine friedliche Sitzblockade ist in einer Demokratie ein legitimes Mittel und in Deutschland auch durch das Grundgesetz gedeckt. Es ist möglich, eine solche Blockade aufzulösen, aber es ist nicht strafbar, es sei denn, man hat dabei randaliert oder etwas zerstört.
Du iirst. Mach weiter so und du wirst im Knast landen.
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klartext
...Noch haben wir keine Lynchjustiz
Was für ein dummer Vergleich! Das sollten Sie tunlichst zurücknehmen. In Dresden gab es keinen Lynchmopp, sondern besonnene Bürger! :wand:
Zwischen dem Gericht, welches Formalien prüft, und der Bevölkerung, die ihre Meinung friedlich formuliert, gibt es keine Beziehungen. Ein positiver Beschluss des Gerichtes ist die notwendige Voraussetzung, Rückhalt in der Bevölkerung die hinreichende. :rolleyes:
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klartext
Sitzblockaden sind rechtswidrig, deine Sorte macht sich ihre eigenen Gesetze und meint noch, die bessere Moral zu haben. Ich nenne das Moral-SS.
Deine Aussage entspricht nicht der Wahrheit. Sitzblockaden sind keineswegs rechtswidrig. Sie sind durch das Grundgesetz gedeckt. Es ist möglich, eine Sitzblockade aufzulösen, aber es ist keine strafbare Handlung. Oder kennst Du ein Beispiel, dass jemand nur dafür bestraft wurde, weil er an einer Sitzblockade teilnahm?
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klartext
Das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, ist Bestandteil der Verfassung. Es sind die ersten 20 Paragraphen unseres Grundgesetzes.
In der Schule nicht aufgepasst ? Einfach mal nachlesen.
Erstens heisst das Artikel und nicht §§ und zweitens werden von der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) nur Artikel 1 und Artikel 20 erfasst, nicht Artikel 1 bis 20 - typisches Mißverständnis auf Seiten von Leuten, die in der Schule immer in der letzten Reihe gesessen und nicht richtig aufgepasst haben.
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Querulant
Was für ein dummer Vergleich! Das sollten Sie tunlichst zurücknehmen. In Dresden gab es keinen Lynchmopp, sondern besonnene Bürger! :wand:
Zwischen dem Gericht, welches Formalien prüft, und der Bevölkerung, die ihre Meinung friedlich formuliert, gibt es keine Beziehungen. Ein positiver Beschluss des Gerichtes ist die notwendige Voraussetzung, Rückhalt in der Bevölkerung die hinreichende. :rolleyes:
Nimm folgende Fakten zur Kenntnis:
1. Die Demo von Rechtsaussen war gerichtlich genehmigt inclusive Demoweg.
2. Bürger haben diese Demo verhindert und damit das Urteil ignoriert.
3. Rechtsaussen hat sich damit rechtskonform verhalten, die Blockierer nicht.
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GG146
Erstens heisst das Artikel und nicht §§ und zweitens werden von der Ewigkeitsgarantie (
Art. 79 Abs. 3 GG) nur Artikel 1 und Artikel 20 erfasst, nicht Artikel 1 bis 20 - typisches Mißverständnis auf Seiten von Leuten, die in der Schule immer in der letzten Reihe gesessen und nicht richtig aufgepasst haben.
Du irrst und scheinst die einschlägigen Urteile des Bundeesverfassungsgerichts dazu nicht zu kennen. Aber egal, das geltende Rechtr bezüglich dieser Demo ist bekannt.