AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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tosh
Ging es um die falsche Behauptung dass hier aus Satire Realität würde oder nicht?
Worum ging es denn bei der Satire?
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Seligman
Die gibts nur bei der Viruserkrankung. Sonst nirgends.
Richtig. Und der neue Virus kommt. Es soll ja 4 Nachimpfungen geben.
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laurin
Wo ist denn die riesige Handtasche mit dem Flachmann drin? Wahrscheinlich schon im Auto.
Ich würde sagen, wenn man genau hinschaut - sie hat die Handtasche verschluckt. :haha:
Interessant ist auch warum sie die lange Strecke zum Auto zu Fuß zurücklegt. Das Auto hätte auch
zu ihr fahren können. Die fühlt sich noch zu sicher in unserem Land. Das muß sich ändern.
Auf die Kanacken dürfen wir nicht zählen, die ist für dieses Pack eine Heilige.
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Neu
China impft mit traditionell hergestelltem Impfstoff (abgeschwächte Viren), nicht mit Genkram.
Mehrere Regierungen der Welt lassen derzeit gleichzeitig und unabhaengig voneinander
neue SARS-CoV2 Impfstoffe entwickeln und die Impfstoffkandidaten austesten. China
betreibt dabei hohen Aufwand. Die Chinesen haben bereits mehrere neue SARS-CoV2
Impfstoffe zur Marktreife entwickelt, die nicht mehr gespritzt sondern den Impflingen
mit Spray ueber Nase oder Mund verabreicht werden koennen. Das geht schneller
braucht kein medizinisches Personal und ist preiswerter.
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Neu
Klar, die Erbschaftssteuer fällt an. Ist SOFORT fällig.
Das auch, ich meinte jetzt aber Masken und Impfstoffe. Beide sinnlos aber teuer
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Silencer
Ich würde sagen, wenn man genau hinschaut - sie hat die Handtasche verschluckt. :haha:
Interessant ist auch warum sie die lange Strecke zum Auto zu Fuß zurücklegt. Das Auto hätte auch
zu ihr fahren können. Die fühlt sich noch zu sicher in unserem Land. Das muß sich ändern.
Auf die Kanacken dürfen wir nicht zählen, die ist für dieses Pack eine Heilige.
Vielleicht merkt sie selbst, daß sie sich wenigstens ein paar Schritte am Tag bewegen muß.
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Neu
Richtig. Und der neue Virus kommt. Es soll ja 4 Nachimpfungen geben.
Gibts eigentlich noch kein Vax_Se_Neca beim Aldi zum selbstimpfen?
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Ich bemerke Anzeichen in meinem Umfeld, daß die Mallorca-Urlauber jetzt schon gehaßt werden.
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Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
PDF (19/27291)
Besonders interessant finde ich:
3-Monate-Regel
Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies sichergestellt werden. 1. Die der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu Grunde liegende Norm des § 5 Absatz 1 IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in § 5 Absatz 2 bis 5 IfSG sollen nicht aufgehoben werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll jedoch als aufgehoben gelten, wenn der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung bzw. der Feststellung des Fort-bestehens das weitere Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt
3. Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen künftig nur noch an die Fest-stellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite anknüpfen und nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 oder, im Fall einer Verordnung auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 IfSG, spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft treten.
Zum Gutachten des Epidemiologen Gérard Krause, von der Berliner Zeitung erwähnt:
...Zur sachgerechten Bewertung der Fallmeldezahlen ist zusätzlich mindestens ein Referenzwert über die Zahl der überhaupt durchgeführten Tests notwendig!
Dieser Referenzwert taucht im Gesetz überhaupt nicht auf:
Das Verbrechen der Regierungen geht also weiter!!!:D
Kriterien für Schutzmassnahmen sollen nur im Kriterienkatalog in § 28a IfSG stehen :
...Ein weiterer Fortschrift für Familien seien die Erleichterungen bei der Entschädigung nach § 56 IfSG. Der Kriterienkatalog in § 28a IfSG, der sich auf die Schutzmaßnahmen der Länder beziehe, werde angepasst.
Nicht nur die 7-Tage-Inzidenz, sondern auch der R-Wert, der Anteil Geimpfter oder die Auslastung des Gesundheitssystems und die Virusmutationen würden künftig als Kriterien für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen eine Rolle spielen....
Neu gegenüber dem dem Text der BZ sind da als Kriterium die Virus-Mutationen.
P.S.
Zusätzlich zum neuen Gesetz, nicht ganz unwichtig:
Das Fortbestehen der epidemischen Lage über den 31.3.21 hinaus wurde vom Bundestag festgestellt!
...
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tosh
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
PDF (
19/27291)
Besonders interessant finde ich:
3-Monate-Regel
Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies sichergestellt werden. 1. Die der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu Grunde liegende Norm des § 5 Absatz 1 IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in § 5 Absatz 2 bis 5 IfSG sollen nicht aufgehoben werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll jedoch als aufgehoben gelten, wenn der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung bzw. der Feststellung des Fort-bestehens das weitere Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt
3. Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen künftig nur noch an die Fest-stellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite anknüpfen und nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 oder, im Fall einer Verordnung auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 IfSG, spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft treten.
Zum Gutachten des Epidemiologen Gérard Krause, von der Berliner Zeitung erwähnt:
...
Zur sachgerechten Bewertung der Fallmeldezahlen ist zusätzlich mindestens ein Referenzwert über die Zahl der überhaupt durchgeführten Tests notwendig!
Dieser Referenzwert taucht im Gesetz überhaupt nicht auf!! :D
Kriterien für Schutzmassnahmen sollen nur im Kriterienkatalog in § 28a IfSG stehen :
...Ein weiterer Fortschrift für Familien seien die Erleichterungen bei der Entschädigung nach § 56 IfSG. Der Kriterienkatalog in § 28a IfSG, der sich auf die Schutzmaßnahmen der Länder beziehe, werde angepasst.
Nicht nur die 7-Tage-Inzidenz, sondern auch der R-Wert, der Anteil Geimpfter oder die Auslastung des Gesundheitssystems und die Virusmutationen würden künftig als Kriterien für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen eine Rolle spielen....
Neu gegenüber dem dem Text der BZ sind da als Kriterium die Virus-Mutationen.
Man könnte sich auch einfach an die WHO halten und die tatsächlich Erkrankten mit Symptomen zählen. Viel einfacher und genauer
Einziger Nachteil: die Plandemie wäre sofort beendet