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amendment
Wenn ein Staat keinerlei "Separationsklausel" in seiner demokratisch zustande gekommenen Verfassung vorsieht, ist eine Separation demzufolge de jure illegitim.
Wenn es Separationen geben soll, muss darüber selbstverständlich abgestimmt werden - und zwar durch das gesamte Volk, da es ja in seiner Gesamtheit davon betroffen ist. Ganz sicher hat eine wie auch immer zustande gekommene Abstimmung lediglich in dem Territorium, was nicht mehr zum "Mutterstaat" gehören möchte, keinerlei Wirksamkeit.
Dürften die Araber in Berlin-Neukölln darüber abstimmen, ob sie ein arabisches Autonomiegebiet werden oder nicht und hätte das gar eine Rechtswirksamkeit?
Wie hier schon mehrfach erwähnt: Es geht im aktuellen Fall nicht um ein Territorium, dass aus von einem Staatsverband separiert werden soll sondern es handelt sich darum, dass man sich von einem Einheitsstaat loszulösen gedenkt. Und das ist völkerrechtlich ein völlig anders gelegener Fall...