Die Rechtsgrundlage der Verfassung ist lautArtikel 3 die Schari'a als Hauptquelle der Gesetzgebung.[9] Das anwendbare Ehe- und Familienrecht bestimmt sich in Syrien nach der Religionszugehörigkeit. Auf Moslems ist die Scharia anwendbar. Für katholische Christen ist der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium maßgeblich.[10]
Die Sharia nicht für gesamte Gesetzgebung. Ehe- und Familienrecht. Das hat Assad letztes Jahre per Referendum geändert.