Cybercrime-Urteil mit Sprengkraft:
Warum Bitcoin-Diebstahl in Deutschland nicht strafbar ist:
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass der unbefugte Zugriff auf Kryptowährungen wie Bitcoin in Deutschland nicht als Diebstahl im strafrechtlichen Sinne gilt. Diese Entscheidung wurde anhand eines Falls, in dem A-Coins im Wert von ca. 2,5 Millionen Euro entwendet wurden, getroffen. Laut dem Gericht fallen digitale Token nicht unter den klassischen Diebstahlbegriff, da es ihnen an der Körperlichkeit fehlt. Rechtsanwalt Istvan Cocron weist darauf hin, dass das Strafrecht aktuell nicht dazu in der Lage ist, Eigentumsrechte im digitalen Raum effektiv zu schützen. Er empfiehlt den konsequenten Selbstschutz durch das Nichtteilen privater Schlüssel, die Verwendung von Hardware-Wallets und Offline-Backups, klare Verantwortlichkeitsstrukturen in Unternehmen sowie technische IT-Sicherheitsaudits. Bis zu einer strafrechtlichen Reform bleibt Betroffenen nur die Selbstsicherung ihres digitalen Vermögens. Die Kanzlei Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG unterstützt Betroffene von Krypto-Diebstahl und Cybercrime beratend.
Rechtsanwalt Istvan Cocron von der u.a. auf Cybercrime und digitale Vermögenswerte spezialisierten Kanzlei Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG erklärt:
Quelle :
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cy...sch%C3%BCtzen.