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Nettaktivist
Auch du hast es nicht verstanden? Wenn der dahergelaufene kommt und sagt, er hätte einen mündlichen Untermietvertrag mit dir, dann kann der Büttel nach Hause fahren. Dann ist das Zivilrecht. Den bekommst du nicht mehr aus der Bude. Ausser er zeigt sich strafrechtlich relevant! Da kannst du ruhig Besitzer oder Eigentümer sein, da kommste nicht dran vorbei. Und wenn die das Spitz kriegen, dann würd die Hölle loslegen!
Völliger Quatsch.Sorry.Unsinn.
Mach Dich sachkundig, es wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.
Ich könnte dann auf jedes Firmengelände und behaupten, ich hätte einen mündlichen Untermietvertrag mit jenem Unternehmen, den diese zwar heftig verneinen...
und ich könne doch bleiben.Schmarrn.Fast schon Kaiserschmarrn!
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cornjung
Das ist ein Gerücht. Du darfst sogar in NOTWEHR schiessen !
Ich hoffe auch das es sich nur um ein Gerücht handelt. Ein Erlebnis mit der deutschen Justiz hat mich allerdings sehr, sehr nachdenklich gemacht, was Recht und Gesetz in diesem Land angeht.
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kotzfisch
Vom Ein"fach" vermutlich.
Was Du da schilderst, ist Bullshit auf niedrigem Niveau.
Der Besetzer öffnet Dir, ja klar.
Wie wäre es mit Polizei rufen oder rechnest Du ernsthaft mit dem völigen Zusammenbrauch der
öffentlichen Ordnung, dann hilft Dir Dein bißchen CS auch nichts, denn dann schlagen die Besetzer Dich erstmal tot.
Du Flachmann vom Fach.
Hahahaaha.....
Er hat doch irgendwie voran geschrieben. Bei mir an der Seitenscheibe waren auch neulich zwei Polizisten die sich als Polizei verkleidet haben.
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Tryllhase
Zur Personenabwehr ist es im Normalfall nicht vorgesehen und auch nicht erlaubt. Zur Hundeabwehr soll es nach einigen Berichten sogar völlig unwirksam sein. Pfefferspray ist in allen Fällen besser, außer zur Luftverbesserung!
CS Gas ist, sofern Prüfstempel vorhanden, zur Menschenabwehr vorgesehen und erlaubt.
Pfefferspray ist eigentlich nur zur Tierabwehr erlaubt, darf aber in Notwehr gegen Menschen eingesetzt werden, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht.
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Valdyn
CS-Gas zu besitzen und bei sich zu führen ist schon sicher nicht verkehrt in dieser Zeit.
Und wozu soll das nütze sein? Du musst damit viel zu nah an den Aggressor. In der Hektik ist die Handhabung natürlich nicht eingeübt und dann kommt auch schon die Faust. Ein gezielter, schlecht dosierter Schlag in DEIN Gesicht und der hat auch noch dein Cs Gas. Ebenso handelsübliche taser oder E-Schocker. Müll. Je größer die Kampfdistanz und je stress-unempfindlicher die Anforderung des Verteidigungsgegenstandes ist, desto sicherer der gute Ausgang. Ich kann immer nur empfehlen: Der satte Sound beim Spannen einer Anscheinswaffe bzw. deaktivierten Echtwaffe (sogenannte "Dekowaffen") in Verbindung mit (bestenfalls für den Agressor, wie beispielsweise bei manchen Revolvertypen, sichtbarerer aber nicht von "scharfer" unterscheidbarer) Dekomunition kann wesentlich erfolgreicher sein, als alle frei verkäuflichen Selbstverteidigungsgegenstände. Als letzte Barriere sollte man dann noch etwas "in der Hinterhand" haben. Dieses "Etwas" ist in vielen Filmen der "Film Noir" Periode häufiges Requisit. Ich empfehle US Gangsterfilme der 1930er Jahre mal genau anzusehen....
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kotzfisch
Das wirst Du im Zweifel aber nicht schaffen, weil du frierend vor der Wohnung stehst.
Wat nu?
CS Gas kaufen gehen, wie Tryllhase, das völlig ahnungslose Häschen meinte?
Die machen Dir sicher die Tür auf, damit Du sie einnebeln kannst, da bin ich sicher.
Die werden dir dann auch keine reinhauen, sondern abziehen, ganz sicher.
Die machen aber vielleicht die Tür einen Spalt auf, und der genügt vollständig. Da tritt Dir keiner mehr entgegen. Auch kaputte Fensterscheiben geben Zugang. Aber, wie gesagt, jeder muss selbst einschätzen, was ihm seine Wohnung wert ist. Und noch gab es ja gottseidank dafür keinen Grund. Wenn man von den Schneeflocken auf meiner Windschutzscheibe mal absieht.
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Gasknarren sind derzeit überall sehr schwer lieferbar, bzw. gar nicht mehr lieferbar. Die Nachfrage scheint etwas angezogen zu haben...
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Tryllhase
Und was machst Du, wenn bei minus fünfundzwanzig Grad jemand mit Kleinkind an Deiner Tür klingelt? Das Kind ist krank und bis der Krankenwagen kommt, ist es erfroren. Du bist zur Hilfeleistung gesetzlich verpflichtet.
Das ist ein alter Zigeunertrick.
Neulich war eine fremdländische Frau vor unserem Haus und wollte in den Hausflur und sprach alte Männer an, zu denen sie in die Wohnung wollte wegen "einem Schluck Wasser". Aber dank der Aufklärungssendung "XY- unbekannt" haben die alle sie weggejagt. Glück gehabt, denn auf der Straße patrollierte schon der Oberpascha der Sippe und erwartete offenbar Erfolgsmeldung für erfolgten Wohnungsausraub seiner Teams. (Da liefen mehrere dieser bunten Bettler-Vögel im Kietz umher.)
Aber falls Dir die biblische Krippengeschichte mit der Stallherberge im Kopf umherspukt, dann gibt ihnen eine alte Decke und verweise diese "obdachlosen Bettler" an die Innere Mission, die nächste Kirchengemeinde, das Pfarrhaus, das Kloster und empfehle ihnen, nächstens in das warme Ägypten auszureisen, wie Maria und Joseph aus der Bibel es auch taten! Denn der nächste Frostwinter kommt hier bestimmt!
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kotzfisch
Völliger Quatsch.Sorry.Unsinn.
Mach Dich sachkundig, es wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.
Ich könnte dann auf jedes Firmengelände und behaupten, ich hätte einen mündlichen Untermietvertrag mit jenem Unternehmen, den diese zwar heftig verneinen...
und ich könne doch bleiben.Schmarrn.Fast schon Kaiserschmarrn!
Du irrst. Wenn die zu zweit sind, handeln die Büttel nach dem Beweis des ersten Anscheins. Firmen darfst du getrost aussen vorlassen, da herrschen andere Gesetze. Firma ist kein gesetzlich geschützter Wohnraum. Und wenn das Individuum behauptet hier seinen Wohnraum zu haben, fällt das unter das Zivilrecht. Da hat die Büttelei Ausgang. Ausser der Zutrittsunberechtigte begeht strafrechtliche relevante Taten. Dann kann man ihm den Zutritt verweigern. Also kommen zwei Braunkohlenbriketts auf einen harmlosen Rentner, wird die Bullerei zwar ein Auge auf dem Objekt haben, aber machtlos, für den Rentner abziehen müssen, da sie keine Handhabe haben! Die zwei werden mit Brüdern und so weiter kommen und der Rentner will seine Rua.
Die Beweislast liegt immer beim Kläger!
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kotzfisch
Vom Ein"fach" vermutlich.
Was Du da schilderst, ist Bullshit auf niedrigem Niveau.
Der Besetzer öffnet Dir, ja klar.
Wie wäre es mit Polizei rufen oder rechnest Du ernsthaft mit dem völigen Zusammenbrauch der
öffentlichen Ordnung, dann hilft Dir Dein bißchen CS auch nichts, denn dann schlagen die Besetzer Dich erstmal tot.
Du Flachmann vom Fach.
Hahahaaha.....
Lies Dir mal die Berichte über die Besetzungen in Italien durch, falls die zutreffend sein sollten. Da kommt keine Polizei, weil das keine Einzelfälle sind und auch hier nicht sein würden.