ja, danke, jetzt bin ich erleichtert, ich dachte schon, wieder mal die Österreicher........
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Und deswegen werden die Grundrechte der 22 jährigen Jung- Mutti mit Baby ebenso wie die des 72jährigen Rentners in seiner Gartnlaube eingeschränkt, obwohl eigentlich nur die des 42jährigen Hass- Mohammedaner eingeschränkt werden müßten.Zitat:
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. ...
Dieser Artikel/ Absatz gehört auf den Prüfstand!
Welchen wert hat ein "Grundgesetz",das je nach Laune und gut Dünken von den
Herrschenden ihren Wünschen angepasst wird.
Ein Grundgesetz ist für mich gleichbedeutend wie das Fundament eines Hauses.
Welcher gescheite Hausbesitzer würde es zulassen,das da jeder daher gelaufene
Möchtegernhandwerker ohne auf die Statik zu achten einfach das Fundament
verändert.
So einfach nach Gutdünken ist es eben nicht anpassbar. Die dazu notwendige 2/3 Mehrheit in beiden Häusern ist nicht so leich zu erreichen. Die große Koalition macht zwar die qualifizierte
Mehrheit im Bundestag im Moment relativ einfach, aber durch die Zusammensetzungen der Landesregierungen ist dies im Bundesrat nicht so einfach der Fall.
Wenn du auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr hinsichtlich Artikel 26 und Artikel 87b hinaus willst, das ist nicht eine Frage der Verfassung selber, sondern eine Frage der Rechtsauslegung, die im Endeffekt durch die Entscheidungen des BVerfG geschieht.
Im übrigen sind Verfassungen eben doch nicht statische Gebilde, denn die meisten sehen Änderungen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. erschwerten Bedingungen vor. Was sich unterscheidet ist die Form wie die beschlossene Änderung vorgenommen wird, ob nun durch direkte Veränderung des Verfassungstextes (siehe Grundgesetz) oder durch Zusätze (siehe USA).
es ist ja auch das gute Recht des Bürgers kritik vorzunehmen am Staat. Denn ohne Kritik kann auch keine Verbesserung geschehen. Ob die Kritik jetzt glich zu einer Änderung des ganzen Fundaments führt oder nur zu nem tapetenwechsel und ob man Möchtegernhandwerker nicht von richtigen Handwerkern unterscheiden kann das sei dahingestellt, aber ich denke was unterm strich rauskommt ist dann besser als vorher
von der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es einen Grundgesetzkommentar.
Kostenlos! Besser geht es nicht. :)
Richtig.
Und weil ich diesen Thread grad wieder seh: Kann man die nicht endlich zu normalen Threads machen, damit die wie alle anderen auch nach unten wandern, wenn sie keiner mehr beachtet. Oder ist eine Debatte der einzelnen Artikel des GG wirkliich so "wichtig"?
So wie ich es verstanden habe, "bernhard" will einige ewige Jammerlappen hier in Forum wachrütteln. Ich hoffe, dass diese Message an den richtigen Stellen ankommen wird.
Wer bist du?
Oh nein, bitte nicht schon wieder die alte Krascher-History-Leier......