Leichen bzw. Urnen werden in der BRD nur an Bestatter übergeben, niemals an Angehörige.
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Naja, wenn die Angehörigen sich Zeit lassen, einen Bestatter zu beauftragen, ist das schon möglich.
Oder aber, wenn die Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesursache eine Obduktion angeordnet hat, und eventuell noch zusätzlich kriminalpolizeiliche Ermittlungen anstehen.
Ist nicht ungewöhnlich.