Völliger Unsinn- das Grundgesetzt war mal gedacht als Abwehr gegen Übergriffe des Staates.Das ist keine Verweigerung, sondern die Inanspruchnahme unveräußerlicher Rechte, nämlich der körperlichen Unversehrtheit und der freiheitlichen Selbstbestimmung.
Wenn Du die für Dich aufgibst, bueno- Du kannst es aber von Anderen nicht verlangen.

