Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
Buella
Hier ließe sich die Hilflosigkeit eines Betroffenen / Geschädigten aufgrund seiner Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich, wie z. B. das Unbehagen / Schamgefühl, z. B. auch aufgrund körperlicher Konstitution, von einer Kamera gefilmt zu werden, bzw. das Unbehagen, dann einem breiten Publikum vorgeführt zu werden, gar des damit einhergehenden Verlustes der Würde, bzw. dies über sich ergehen lassen zu müssen (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Grundgesetz), ohne etwas dagegen tun zu können > Hilflosigkeit!
Du behauptest also, die Herstellung der Aufnahmen sei strafbar, weil sie die Hilflosigkeit des LKA-Mannes zur Schau stellen.
Du begründest das mit einer Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereiches. Das ist nicht geschehen. Der öffentliche Raum ist kein höchstpersönlicher Lebensbereich.
Auch sieht die Rechtssprechung das ganz anders. Hilflosigkeit ist etwa dann gegeben, wenn der Mann sich aktuell in einer Zwangslage durch Androhung oder Ausübung von Gewalt befindet. Nichts dergleichen ist der Fall; der Mann ist freiwillig mit den anderen Demonstranten gelaufen. Es war auch nicht etwa das Kamera-Team, das ihn aufgrund seines Schlapphutes und seiner Figur auswählte, sondern er selbst entschied, sich von den übrigen Demonstranten zu trennen und auf die Kamera zuzulaufen, was eher auf das Gegenteil einer Zwangslage hinweist, nämlich auf die Tatsache, dass er damit einverstanden war, gefilmt zu werden. Das Kamerateam hatte ihn vorher nur von hinten als Teil der beginnenden Demonstration gezeigt. Er selbst hatte sich entschieden, das zu ändern, sich zu der Kamera zu drehen, die Journalisten anzusprechen und auf die Kamera zuzulaufen. Das hat mit Hilflosigkeit nichts zu tun.
$201a (1) 2. ist also nicht erfüllt.
Damit ist die Anfertigung der Aufnahmen legal.
AW: PEGIDA - Wacht der Michel langsam auf?
Zitat:
Zitat von
Shahirrim
Kann ich nicht ansehen, bin nicht bei FB
AW: Polizei behindert legale Filmaufnahmen.
Zitat:
Zitat von
Valdyn
Der Redner ist Kubitschek. Verleger (Antaios), Publizist (Sezession), Rittergutbesitzer (Schnellroda), Intellektueller, Neurechter Vordenker...Und hat nur indirekt mit der IB zu tun.
Ich habe mir die Rede angehört. Sie liefert genau die Gründe im Detail, warum es hier wahrscheinlich keinen Bürgerkrieg sondern eine schleichende stille Übernahme geben wird und sich der Widerstand bei 1x % Prozent in Parlamenten und auf der Strasse wahrscheinlich totlaufen und erschöpfen wird.
Ich weiss, wer Kubitschek ist, aber wenn eine Rede zünden soll, muss sie mehr als nur Fakten bringen. Irgendwie kommt er einfach langweilig um die Ecke. Das meinte ich.
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
Hulasebdender
Du behauptest also, die Herstellung der Aufnahmen sei strafbar, weil sie die Hilflosigkeit des LKA-Mannes zur Schau stellen.
Du begründest das mit einer Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereiches. Das ist nicht geschehen. Der öffentliche Raum ist kein höchstpersönlicher Lebensbereich.
Auch sieht die Rechtssprechung das ganz anders. Hilflosigkeit ist etwa dann gegeben, wenn der Mann sich aktuell in einer Zwangslage durch Androhung oder Ausübung von Gewalt befindet. Nichts dergleichen ist der Fall; der Mann ist freiwillig mit den anderen Demonstranten gelaufen. Es war auch nicht etwa das Kamera-Team, das ihn aufgrund seines Schlapphutes und seiner Figur auswählte, sondern er selbst entschied, sich von den übrigen Demonstranten zu trennen und auf die Kamera zuzulaufen, was eher auf das Gegenteil einer Zwangslage hinweist, nämlich auf die Tatsache, dass er damit einverstanden war, gefilmt zu werden. Das Kamerateam hatte ihn vorher nur von hinten als Teil der beginnenden Demonstration gezeigt. Er selbst hatte sich entschieden, das zu ändern, sich zu der Kamera zu drehen, die Journalisten anzusprechen und auf die Kamera zuzulaufen. Das hat mit Hilflosigkeit nichts zu tun.
$201a (1) 2. ist also nicht erfüllt.
Damit ist die Anfertigung der Aufnahmen legal.
Das Filmen war eindeutig illegal. Die Regimemedien verschweigen seit mindestens 2 Jahren die wöchentlich von tausenden Menschen durchgeführten Demos gegen das Regime. Was also macht das ZDF mit den Aufnahmen, wenn sie diese nicht ihrem Auftrag gemäß veröffentlichen? geben sie das Material an die West Stasi weiter? Fertigen sie selber Akten gegen die gefilmten Personen an?
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
glaubensfreie Welt
Das Filmen war eindeutig illegal.
Ich habe klein Problem damit, eine Diskussion, die ich über Dutzende von Beiträgen mit einem Foristen führe, mit dem nächsten zu wiederholen, dem ja auf keinen Fall zuzumuten ist, dass er wenigstens den verlinkten Zitaten folgt.
Bei Dir ist natürlich das Problem, dass Du von einem Wort bis zum nächsten vergisst, worum es geht, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf:
Gegen welches Gesetz und welchen Teil daraus genau hat das Kamerateam Deiner Meinung nach verstoßen?
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
Hulasebdender
Ich habe klein Problem damit, eine Diskussion, die ich über Dutzende von Beiträgen mit einem Foristen führe, mit dem nächsten zu wiederholen, dem ja auf keinen Fall zuzumuten ist, dass er wenigstens den verlinkten Zitaten folgt.
Bei Dir ist natürlich das Problem, dass Du von einem Wort bis zum nächsten vergisst, worum es geht, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf:
Gegen welches Gesetz und welchen Teil daraus genau hat das Kamerateam Deiner Meinung nach verstoßen?
Gegen den Auftrag der öffentlichen Medien. Sie hatten nie die Absicht das gefilmte Material vor der Bevölkerung zu veröffentlichen. Ziel war es dem Regime Namen und Personen zu liefern um gegen diese vorgehen zu können.
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
glaubensfreie Welt
Gegen den Auftrag der öffentlichen Medien. Sie hatten nie die Absicht das gefilmte Material vor der Bevölkerung zu veröffentlichen. Ziel war es dem Regime Namen und Personen zu liefern um gegen diese vorgehen zu können.
Das habe ich befürchtet. Du hast längst vergessen, worum es eigentlich geht. Drum ist auch Deine Antwort völlig ohne Zusammenhang.
Aber schön, dass Du die Tasten triffst!
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
Hulasebdender
Das habe ich befürchtet. Du hast längst vergessen, worum es eigentlich geht. Drum ist auch Deine Antwort völlig ohne Zusammenhang.
Aber schön, dass Du die Tasten triffst!
Willst du wieder einen Beitrag zerstören, und wieder gesperrt werden? Du bestimmst nicht was ich ich als Zusammenhang sehe. So weit überschaust du die Dinge gar nicht.
Thema ist das illegale aufnehmen von Personen durch das ZDF. Aufnahmen des ZDF sind nur legitim wenn sie dem Auftrag des öffentlich rechtlichen Fernsehens dienen. Da zu keiner zeit geplant war das Material der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, bleibt nur die Möglichkeit einer illegalen Verwendung.
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
glaubensfreie Welt
Thema ist das illegale aufnehmen von Personen durch das ZDF.
Die Herstellung der Aufnahmen war legal.
Auch Du hast keinen Gesetzestext zitiert, gegen den sie verstößt.
Könntest Du auch gar nicht. Wenn Du überhaupt schaffst, bis zum Ende dieses Beitrags zu lesen, hast Du längst das Thema vergessen.
AW: Die Anfertigung der Aufnahmen ist legal.
Zitat:
Zitat von
Hulasebdender
Die Aufnahmen sind legal.
Auch Du hast keinen Gesetzestext zitiert, gegen den sie verstoßen.
Könntest Du auch gar nicht. Wenn Du überhaupt schaffst, bis zum Ende dieses Beitrags zu lesen, hast Du längst das Thema vergessen.
Das öffentliche Fernsehen hat einen klar festgelegten Auftrag. gegen den hat das Team verstoßen.