Wie steht es eigentlich um PEGIDA?
Wie sind die aktuellen Zahlen an Teilnehmern jeden Montag? Und wer hat da eigentlich den Hut auf?
Druckbare Version
Wie steht es eigentlich um PEGIDA?
Wie sind die aktuellen Zahlen an Teilnehmern jeden Montag? Und wer hat da eigentlich den Hut auf?
Test!!!!
Bestanden
Es gibt sie noch. Seit 2014 kommen Widerständler aus Sachsen, Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt nach Dresden um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen, gegen eine Staat der ihnen auf den Sack geht.
Auch wenn hier im Forum Pegida als erledigt betrachtet wird, Pegida lebt (noch).
Leute wie Siegfried Däbritz, Wolfgang Taufkirch und Lutz Bachmann sind nicht nur Montags aktiv um den Widerstand zu organisieren.
Also wer kann sollte Montag wieder dabei sein.
Anhang 60528
Wolle.
Widerstand verläuft in Wellen.
Im Moment brandet eine neue Welle an. Viele haben wieder Kraft geschöpft, nach den Flauten.
Die Wellen werden größer und stärker.
Halte dich an den großen Kieler Philosophen.
https://www.youtube.com/watch?v=0A54VZuc0zY
---
Hallo an alle interessierten
https://www.youtube.com/watch?v=GLh1E8ThNmM
Anhang 60562
Wolle.
Polizei beschlagnahmt Bananenflaggen bei Pegida-Demo. Es drohen bis zu 3 Jahre Haft.
https://www.morgenpost.de/politik/ar...aggen-vor.html
Zitat:
Die Polizei Dresden bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion den Streit: Die Personalien von sieben Eigentümern von neun Bundesflaggen mit der Südfrucht darauf wurden aufgenommen. Es wird jetzt geprüft, ob sie nach Paragraf 90a des Strafgesetzbuchs strafbar gemacht haben. Auch im linken Lager in Dresden löst das Vorgehen Verwunderung aus. Dort wird beklagt, die Polizei habe bei anderen klar demokratiegefährdenderen Aktionen aus dem Pegida-Umfeld nicht so entschlossen eingegriffen.
Gesetz sieht bis zu drei Jahre Haft vor
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90a.html
Ein solches Gesetz lädt zu Machtmissbrauch und DDR-Methoden ein. Mal sehen, was das Merkel-Regime sich noch für Unterdrückungsmethoden einfallen lässt.Zitat:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.