Alain Soral wegen Aufstachelung zum Hass zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Der französisch-schweizerische Polemiker Alain Soral (rechts) verlässt das Gerichtsgebäude nach seinem Berufungsprozess wegen Homophobie gegen einen Journalisten in Lausanne am 27. September 2023. [Laurent Gillieron - Keystone]
Der Polemiker Alain Soral wurde vom Waadtländer Kantonsgericht zu 60 Tagen Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er eine Journalistin als
"fette Lesbe" bezeichnet hatte, wie der Pôle Enquête des französischen Fernsehens RTS enthüllt. Er kann beim Bundesgericht Berufung einlegen.
Das Urteil wurde erwartet und ging am Montagmorgen bei den Verfahrensbeteiligten ein. Alain Soral wird verurteilt, weil er sich gegenüber der Journalistin der Tribune de Genève, Cathy Macherel, homophob geäußert hatte.
Der französisch-schweizerische Polemiker wurde der Verleumdung, Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Er kann gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht Berufung einlegen.
Dieses Urteil stellt einen Erfolg für die Waadtländer Staatsanwaltschaft dar. Sie war es nämlich, die das Kantonsgericht angerufen hatte, nachdem sie festgestellt hatte, dass das Polizeigericht Alain Soral nicht wegen Anstiftung zum Hass verurteilt hatte.
"Hass und Verachtung"
Alain Soral, der mit bürgerlichem Namen Alain Bonnet hieß, stand wegen seiner Äußerungen gegen eine Journalistin der Zeitung La Tribune de Genève und 24 heures vor Gericht. Nach einem Artikel aus dem Jahr 2021, der ihm nicht gefiel, hatte er ein Video im Internet veröffentlicht, in dem er die Journalistin als "fette Lesbe" und "Queer-Aktivistin" beschimpfte und andeutete, dass letzterer Begriff "gestört" bedeute.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei diesen Äußerungen nicht nur um Verleumdung. "Es sind nicht nur Worte, es sind Botschaften. Herr Soral hat Hass und Verachtung für Homosexuelle", hatte Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder, dessen erste Anklageschrift in diesem Amt dies war, gehämmert.
Berufungsverfahren
Alain Soral stand erneut vor der Waadtländer Justiz, nachdem die Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Lausanne vom 16. Dezember 2022 eingelegt hatte. Alain Soral hatte wegen Verleumdung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken erhalten. Er war außerdem dazu verurteilt worden, der Klägerin 500 Franken für immaterielle Schäden zu zahlen.
Alain Soral condamné à de la prison ferme pour incitation à la haine - rts.ch - Vaud