Kann jeder selber nachlesen. Da kommst Du nicht mehr raus
Es sind immer noch Löcher, egal, was Du zu sehen glaubst. Morgen stelle ich mal zwei Masken nebeneinander.
Vielleicht siehst auch Du, wie die restlichen Leser schon lange, die Löcher
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Woher willst du wissen, dass diese benannte Stelle in der Türkei ohne Vorlage zertifiziert?
Falls du es noch nicht mitbekommen hast (was sehr stark anzunehmen ist), betreiben deutsche und andere europäische "Benannte Stellen" wie beispielsweise DEKRA, TÜV, CETECOM, ETS uv.a. in aller Welt Zweigstellen, die ebenfalls Zertifizierungen erteilen dürfen.
Alleine der TÜV unterhält beispielsweise in den Hauptstädten Ostasiens rund ein Dutzend Zweigstellen, die dort im Auftrag des deutschen Hauptquartiers zertifizieren dürfen.
Möglicherweise ist diese türkische Stelle eine Zweigstelle eines deutschen TÜVs.
Veranstalter die es nicht mehr gibt kannst Du nicht verklagen. Wer in der heutigen Zeit
Tickets im Vorverkauf fuer Veranstaltungen kauft geht ein doppeltes Risiko ein. Erstens
das Risiko ob die Veranstaltung behoerdlichen genehmigt und ueberhaupt durchgefuehrt
wird und Zweitens ob er sein Geld fuer das Ticket zurueckerstattet bekommt, weil er als
Glaeubiger bei Insolvenz des Unternehmens ganz hinten in der Schlange steht.
Falsch, ist nicht egal, woher das Geld für die gesetzliche Rente kommt. Es muss aus Beiträgen kommen, aus aktuellen, nicht angesparten und auch nicht aus irgendwelchen Steuern. Dass aus verschiedenen Gründen das aktuelle Rentensystem das nicht gewährleisten kann, ist einen andere Diskussion.
Natürlich war es Deiner.
Apropos, vor Deiner morgigen Blamage habe ich hier noch eine für Dich
https://www.sifa-sibe.de/allgemein/f...z-in-istanbul/
Ausschnitt
Zitat:
Im Bereich der FFP-Masken ist in der Türkei unter anderem die benannte Stelle “Universal Certification and Surveillance Service Trade Ltd. Co.” mit Sitz in Istanbul tätig. Sie darf zu Identifikationszwecken die vierstellige Nummer “2163″ verwenden, die bei Atemschutzmasken das vorgeschriebene CE-Zeichen auf dem Produkt und auf seiner Verpackung ergänzt. Diese Identifikationsnummer taucht zurzeit auf unglaublich vielen FFP-Masken auf, die in deutschen Apotheken kostenlos an Senioren und Risikopatienten ausgegeben wurden bzw. werden.
Inzwischen ist die Anzahl der Produkte derart groß, dass sich Fachleute angesichts des mit jeder Baumusterprüfung einhergehenden Aufwands fragen, ob denn Universal Certification (NB 2163) überhaupt in der Lage war, diese Fülle von Prüfungen selbst durchgeführt zu haben. Zweifler behaupteten bereits sehr früh, dass die Prüfungen von Masken, die in der Volksrepublik China hergestellt wurden, auch dort durchgeführt und die Ergebnisse dann von Universal Certification lediglich übernommen und mit einem „Freibrief“ ausgestattet wurden.
Und tatsächlich tauchten kurze Zeit nachdem sich die Gerüchte im Umlauf befanden die ersten „Freibriefe“ von Universal Certification auf, die als „Certificate of Conformance“ herausgegeben wurden. Scheinbar bemerkten aber einige Lieferanten in der EU nicht – oder wollten nicht bemerken, dass eine solche „Konformitätsbescheinigung“ für den freien Warenverkehr und das Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Binnenmarktes vollkommen wertlos ist, da sie nicht den Vorgaben für eine an sich erforderliche EU-Baumusterprüfbescheinigung entspricht. So landeten viele Millionen Masken ohne gültige Papiere in den deutschen Apotheken.