Bei uns wäre es so: Wenn wir uns an unsere Grüne Grenze stellen würden und wollten die Invasoren davon abhalten einzufallen, wären wir ganz schnell im Kittchen. Oder würden abgeschoben...;-)
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Weiß jemand, ob diese Drecksau Rainer Vidal (BM von Nieheim) das wirklich so gesagt hat?
Es klingt zu ungeheuerlich, um wahr zu sein. Wenn doch, finden sich hoffentlich ein paar Leute, die die Schnauze voll habenZitat:
“Wir machen was wir zu machen haben, und wenn die Deutschen dabei Obdachlos werden, dann müssen sie eben zusehen
wie sie über die Runden kommen, denn Wohnraum sei für Flüchtlinge ein Menschenrecht!”.
und in nachts aus dem Haus zerren, um ihn handfest darüber zu belehren, was ein deutscher BM darf und was nicht!
https://derhonigmannsagt.wordpress.c...offene-person/
Es würde mich nicht wundern, wenn dies exakt seine Worte waren. Und dennoch wird so einer wiedergewählt. Es gibt noch keine widerwärtigere Brut als die eigenen Landsleute die einem den Boden unter den Füßen wegziehen um sich den Invasoren anzubiedern. Sowas gibt es nur bei Deutschen! Sorry aber wir sind dermaßen verkommen und abartig, ein Teil in mir wünscht sich die rasche Auflösung unseres Gemeinwesens und das Verschwinden unserer Kranken Kultur unserer Degenerierten!
Vom Grundsatz her ist dies richtig...man sollte nämlich in meinen Augen strikt trennen zwischen (wobei die 3 Jahre erst einmal irrelevant sind, sondern sich auf die Kriegsdauer in Syrien beziehen müssen)
a) Menschen, welche in Ihrer Heimat aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen vom Staat (also der Legislative, Judikative und Exikutive) verfolgt werden und denen Gefahr für Freiheit, Leib und Leben droht
b) Kriegsflüchtlingen
c) Zuwanderer nach Deutschland
a) wie b) können nur zeitlich begrenzte Schutzrechte sein - nämlich so lange in der eigenen Heimat Verfolgung bzw. Krieg herrscht, während c) ein Daueraufenthaltsrecht nach sich zieht.
Ob am Ende die von Dir zitierten Nigeriasyrer....etc., dann einen syrischen Paß vorlegen - naja - dies könnte man sofort mit lebenslangen Einreiseverbot und Verlust aller Schutzrechte nach Art. 16a beantworten und dazu käme - stellen wir uns vor der Krieg in Syrien endet Mitte nächstens Jahres - dann entfällt ja der Fluchtgrund und damit das Schutzrecht und Abschiebung in die "Heimat" droht
Wurde die Bewerbung dieser Fachkraft schon gepostet?
https://www.youtube.com/watch?t=80&v=eYTTnBP0Poo
Wer keine Papiere hat wird sofort abgewiesen und zurück geschickt . Alle die mit syrischem Pass eindringen wollen in unser Land müssen Erkennungsdienstlich überprüft werden . Inhaber von gefälschten Pässen werden sofort eingelocht und dann abgeschoben .
Alle anderen Zudringlinge , egal woher sie stammen , gar nicht erst rein lassen .