AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?
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amendment
Dir sind die juristischen Rahmenbedingungen zum Thema "Willensbekundungen" bekannt? Und die entsprechenden Altersstufen?
Da würde mich die "Willensbekundung" deines 12-jährigen Sohnes mal interessieren. Als erster seiner Klasse geimpft. Bravo! Das Kind massiv unter Druck gesetzt, Herr Vater!
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Geht mir doch genauso. Manchmal wirkst du richtig vernünftig auf mich...
Ich wirke nicht nur so. Ich bin es!
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Schwabenpower
Dir ist § 240 StGB bekannt?
Den hier kannste auch mit dazu nehmen:
§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
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1. |
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, |
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2. |
seinem Hausstand angehört, |
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3. |
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder |
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4. |
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, |
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
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1. |
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder |
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2. |
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung |
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
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Schwabenpower
Dir ist § 240 StGB bekannt?
Dieser Paragraph steht gerade nicht zur Diskussion, sondern das hier:
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 BGB. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, § 105 Abs. 1 BGB. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, § 2, 106 BGB.
Jugendliche können nur solche Willenserklärungen wirksam abgeben, die ihnen einen lediglich rechtlichen Vorteil bringen, § 107 BGB. Für alle Willenserklärungen, die den Jugendlichen rechtlich benachteiligen, weil sie ihn verpflichten, benötigt auch der Jugendliche die Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 108 BGB. Gesetzliche Vertreter eines Kindes und eines Jugendlichen sind in der Regel die Eltern, §§ 1626, 1629 BGB.
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Dieser Paragraph steht gerade nicht zur Diskussion, sondern das hier:
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 BGB. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, § 105 Abs. 1 BGB. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, § 2, 106 BGB.
Jugendliche können nur solche Willenserklärungen wirksam abgeben, die ihnen einen lediglich rechtlichen Vorteil bringen, § 107 BGB. Für alle Willenserklärungen, die den Jugendlichen rechtlich benachteiligen, weil sie ihn verpflichten, benötigt auch der Jugendliche die Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 108 BGB. Gesetzliche Vertreter eines Kindes und eines Jugendlichen sind in der Regel die Eltern, §§ 1626, 1629 BGB.
Dem entgegen steht der 225er des StGB!
Hier insbesondere Absatz 3!
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pixelschubser
Da würde mich die "Willensbekundung" deines 12-jährigen Sohnes mal interessieren. Als erster seiner Klasse geimpft. Bravo! Das Kind massiv unter Druck gesetzt, Herr Vater!
Dazu habe ich die entsprechenden Paragraphen gerade hier reingestellt. Solltest du als erziehungsberechtigtes Elternteil eigentlich kennen!
Vielleicht setzt du deine Kinder ja massiv unter Druck, sich nicht impfen zu lassen. Bei unseren Kindern gibt und gab es diesbezüglich keinerlei Druck, noch nicht einmal durch Lehrer, Klassenkameraden oder sonstiges soziales Umfeld. Wir haben sie mehrfach gefragt ob sie denn wirklich wollen und uns hätte schon ein "Nein" genügt, nur alleine vielleicht aus Angst vor dem Pieks und schon wäre das Thema Impfung vom Tisch.
Unsere Kinder gehen sogar freiwillig zur Zahn-Prophylaxe damit sie später einen tipptopp Zahnstatus haben. So wie ihre Eltern... ;-)
(Ich habe keine einzige Füllung!)
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Ich greife grundsätzlich niemanden an; das unterscheidet uns dann wohl...
Ich habe noch nie jemanden angegriffen, hab mich aber früher immer richtig gefreut, wem einer mich , meine Frau oder Töchter angegriffen hat. So bleibt Man im Training. Keiner soll gehindert werden, in eine parkende Faust zu laufen.
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pixelschubser
Ich hab nen Kollegen der ist 25 Jahre alt. Der trägt ne polnische Rolex mit Zeigern. Der Junge kann nicht mal die Uhrzeit ablesen! DAS ist unsere Zukunft!
Jede Rolex hat einen Sekundenzeiger. Ich habe erst neulich meine echte Rolex mit der fake -Uhr vom Asia-Markt in Berlin eines Kollegen im Gym verglichen. Äüsserlich nicht zu erkennen.
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pixelschubser
Dem entgegen steht der 225er des StGB!
Hier insbesondere Absatz 3!
Kapiert er nicht. Soviel Borniertheit ist wirklich selten.
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Jedem Arzt, der bei diesen kriminellen Taten mitmacht sollte bewusst sein, dass ihm der lebenslange Entzug der Approbation drohen kann! Approbationen sind möglich, wenn sich der Arzt als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des Arztberufs erweist.
Seit wann ist Notwehr "kriminell", du Systemling? Die DDR-"Republikflüchtlinge" waren somit auch "kriminell" für dich, was?
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Freidenkerin
Seit wann ist Notwehr "kriminell", du Systemling? Die DDR-"Republikflüchtlinge" waren somit auch "kriminell" für dich, was?
Treib deine "Strohmänner" woanders durch die Manege!
Es geht nicht um DDR-Republikflüchtlinge sondern um Ärzte, die in betrügerischer Absicht Impfpässe fälschen!