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Der Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags lautet: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen."
Hieße im Klartext: Die Ukraine hat einen bewaffneten Angriff eines Aggressors abzuwehren und dann das Recht und die anderen EU-Mitglieder die Verpflichtung, die Ukraine nicht nur mit militärischem Nachschub, sondern auch mit Militärpersonal zu unterstützen.
Desweiteren wäre dann der gesamte Luftraum der Ukraine von den Luftstreitkräften der EU-Länder zu beschützen.
Die Russen hätten dann immer noch nicht ein NATO-Land angegriffen, lediglich ein EU-Land. Und die Ukraine wehrte sich dann auch nur innerhalb ihrer territorialen Grenzen, griffe aber auch niemals die Russen in ihren Stammlanden an.
Und das funktionierte schon alles, bevor es die gemeinsamen EU-Streitkräfte geben würde. Und dass diese kommen werden, davon kann man mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit ausgehen.