Grosse Mengen an Getreide an arme Laender zu
verschenken ist ein genial wirtschaftspolitische Massnahmen zur Beeinflussung der Weltmarktpreise. Getreide werden global an Warenterminmaerkten gehandelt. Durch Spekulanten wurden die Getreidepreise wg. der von den USA und NATO Laendern in der Ukraine gelegten Maidan-Austandes, Buergerkrieges und Stellvertreterkrieges
hochgepusht.
Nicht nur die privatwirtschaftlich, raffgierigen, westlichen Agrarkonzerne sondern auch die staatlichen Agrarkonzerne der Russischen Foederation konnten dadurch gigantische Uebergewinne generieren. Wladimir Putin hat die staatlichen russischen Agrarkonzerne angewiesen aus diese Uebergewinne den Export von Getreide in die armen, afrikanischen Laender zu Subventionen, indem das benoetigte Getreide verschenkt wird. Ausser den den Kosten fuer den Transport bekommen die armen, afrikanischen Laendern das existenzielle notwendige Getreide
gratis. Fuer die russischen Staatskonzerne wird der durch die Verschenkung
entgangene Gewinn durch die bereits vorher eingestrichenen
Uebergewinne kompensiert.
Weist Du ueberhaupt was Warentermingeschaefte sind?
Ich erklaere es in Kurzform. Urspruenglich waren Warentermingeschaefte mit Erdoel, Getreide, Fruechten (Orangen) Kaffee, Schweinebaeuchen und anderen global gehandelten Gueter dazu gedacht um das Risiko extremer Preisschwankungen fuer die Erzeuger und Abnehmer zu mindern. Dann sind
private Spekulanten, Hedge Fonds, Banken und die
Versicherungswirtschaft auf den Zug aufgesprungen, obwohl sie weder dern Status des Erzeugers noch Abnehmers der an den Warenterminboersen gehandelten Gueter haben.
Warentermingeschaefte werden seitdem von Spekulanten dominiert und die Warenterminboersen sind zum
Spielcasino degeneriert.
In Deutschland haben unsere klugen, weitsichtigen, gemeinsinnigen, nationalsozialistischen Vorfahren im Jahr 1931 Warentermingeschaefte gesetzlich
verboten. Das gesetzliche Verbot wurde erst
1970 wieder
aufgehoben.
https://www.youtube.com/watch?v=PIp2dPRjczI
Termingeschäfte
Terminhandel.
1.*Begriff:*Geschäfte an der*Börse*oder im OTC-Handel, bei denen die Erfüllung des Vertrags, d.h. die Abnahme und Lieferung der Ware, der Devisen oder des Wertpapiers, erst zu einem späteren Termin, aber zu einem am Abschlusstag festgelegten Kurs erfolgt.
Termingeschäfte in Wertpapieren wurden in Deutschland
1931 verboten und erst am
1.7.1970 in Form des*Optionsgeschäfts*auf Aktien an Börsen wieder erlaubt. Seit dem 26.1.1990 gibt es in Deutschland eine Terminbörse (EUREX), an der verschiedene Finanztermingeschäfte abgeschlossen werden können. Weitere inländische Terminbörsen sind die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig (vgl.*Strombörse) und die Risk Management Exchange AG (RMX) in Hannover.
2.*Formen:*Termingeschäfte können als unbedingte (feste) oder*bedingte Termingeschäfte*gestaltet sein. Ein unbedingtes Termingeschäft sieht für beide Seiten die Pflicht zur Erfüllung am vereinbarten Termin vor. Hierzu gehören die börsenmäßig gehandelten Futures und die OTC gehandelten*Forwardgeschäfte. Dagegen hat bei einem bedingten Termingeschäft ein Partner das Recht, das Geschäft verfallen zu lassen. Typisch hierfür sind*Optionen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de...schaefte-50034