:haha:
Druckbare Version
Welche Länder hat er denn überfallen? Ich werd's Dir sagen nicht eines. Und wirtschaftlich, auch sozial, ist das Dritte Reich erfolgreich gewesen, daß Leute wie Francis Delaisi und andere nur gestaunt haben.
Hitler hat einen Wirtschaftsaufschwung hingelegt, daß französische Fremdarbeiter voll in das vorbildliche deutsche Sozialsystem mit einbezogen wurden und erhebliche Geldbeträge nach Hause schicken konnten. Sogar deren Angehörige sind mitversichert gewesen und wurden auf deutsche Kosten behandelt, (Reynouard).
Wenn jemand Spaß daran hat, einem alten Knacker wie mir beim Schlafen zuzuschauen, soll er das doch mal machen.
Davon abgesehen passt die Analogie nicht. Die Russen haben eine Drohne über internationalem Gewässer abgeschossen, wo sie übrigens auch selber zu Aufklärungszwecken unterwegs sind und beispielsweise die NATO Luftüberwachung testen.
Um bei deinem Vergleich zu bleiben, wäre das so, als bekämpfte ich eine Drohne über Hamburg, weil ich befürchte, sie würde in mein Haus in Hannover späen.
Was ist denn das wieder für eine verschwurbelte Rhetorik?
Was sieht nach dem juristischen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes deutlich anders aus?
Hier der Link zum Gutachen:
https://www.bundestag.de/resource/bl...2-pdf-data.pdf
Und es geht konkret um diesen Satz:
(...) "Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die
Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man
den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen." (...)
Da du als einfacher Fremdenlegionär nie wissenschaftlich gearbeitet hast, kommst du natürlich auf deine laienhafte Interpretation dieses Satzes.
Die richtige Interpretation heißt nur das, was dort steht: der gesicherte Bereich der Nichtkriegsführung wird verlassen!
Das heißt weiter, dass dann aber zunächst der (juristisch!) nicht sichere Bereich der Nichtkriegsführung zu diskutieren wäre!
Ob du persönlich das für dich als eine Kriegsteilnahme interpretierst, ist irrelevant.
Wie ich dir bereit erklärt habe, verwechselst du hier die EEZs mit Hoheitsgebiet.
Habe dir ja die entsprechenden UN Regeln verlinkt und zitiert.
Kannst du hier nochmal nachlesen:
#314048