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Mal Wiki fragen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel
"Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der
Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt,
[1][2] der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten.
[3] Sie schlossen auch
militärische Interventionen mit ein. Als „Feindstaaten“ wurden in Artikel 53 jene
Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines
Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär
Deutschland und
Japan bzw. das
Deutsche Reich und das
japanische Kaiserreich, vgl.
Achsenmächte). In der heutigen
internationalen Politik spielt die Feindstaatenklausel keine Rolle mehr. Nach ganz
herrschender Meinung in der Völkerrechtswissenschaft ist sie (längst
[4][5])
obsolet.
[6][7]"
Und ?
Die Klausel mag zwar, nach herrschender Meinung der Völkerrechtswissenschft obsolet sein,
aber,
Fakt ist.......sie ist noch Bestandteil der UN Charta.
Wenn diese Klausel wirklich total obsolet WÄRE,
hätte man sie ja einfach aus der Charta entfernen können.
Hat man aber nicht.
Heisst, im Falle des Falles gilt immer in letzter Instanz, nicht was irgendwo mal beschlossen wurde,
sondern "die Charta" als grundlegendes Dokument.
Damit lassen sich alle vorherigen Entscheidungen revidieren, wenn man will,
weil eben nicht überseinstimmend mit der Charta und damit nicht relevant.
Von 1994 bis heute..........da sind 30 Jahre vergangen. Wenn man sich bis heute nicht entschliessen konnte,
diesen Passus aus der UN-Charta zu entfernen, naja,...... dann ist klar, warum unsere Politiker international
so "schwachsinnig gut sein wollen" und oft gegen jeden gesunden Menschenverstand handeln.