Zitat von
Dajan
Das ist in weiten Teilen falsch.
Das Zarenreich hat die Haager LKO unterzeichnet, M. W, sah sich die SU nicht als Rechtsnachfolger des Zarenreiches und sah sich an die Haager LKO nicht gebunden. Deswegen gab es im 2. WK eine Diskussion, ob die Wehrmacht generell die Haager LKO nicht anwenden sollte/mußte. Sie wurde angewendet nach dem völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsprinzip, wenn man mal die massiven Verstöße beider Seiten gegen die LKO beiseite wischt.
Die Anwendbarkeit der LKO auf die Luftkriegsführung ist streitig. Als sie geschaffen wurde, gab es noch keine Luftkriegsführung. Daran hat man nicht gedacht. Daneben gibt es formale Gründe, die gegen Kriegsverbrechen sprechen, nämlich dass nach der Haager LKO verteidigte Städte beschossen werden durften. Die Städte wurden ja verteidigt.