AW: Zyniker, Moralisten, Lügner und andere Journalisten - die tägliche Presseschau
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romeo1
Das Gekeife der linksgrün versifften Multikultiarschlöcher ...
Besten Dank für die überzeugende Illustration des Wortes "Gekeife".
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Jay
Nicht ganz, in 3sat Kulturzeit wird zwar der gleiche Videobeitrag gezeigt, aber anschließend gibt es noch ein Interview mit einem der Erstunterzeichner:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=72893
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Jay
Nein, war heute gegen 19:30.
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Hulasebdender
Besten Dank für die überzeugende Illustration des Wortes "Gekeife".
Sprechen wir lieber von der zutreffenden Darstellung eines Sachverhalts.
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Hulasebdender
Besten Dank für die überzeugende Illustration des Wortes "Gekeife".
Du hast versehentlich den falschen Beitrag verlinkt.
Überzeugend illustriert wurde der Begriff "Gekeife" im Beitrag der Sendung "Kulturzeit".
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Rolf1973
Alles hammse sich nur eingebildet, diese bösen Rechtspopulisten.
Ja, das ist so ungefähr richtig. Obwohl die Erklärung ja knapp gehalten ist, enthält sie zudem falsche Prämissen ("illegale Masseneinwanderung"; die "rechtsstaatliche Ordnung" müsse wiederhergestellt werden).
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Ausonius
Ja, das ist so ungefähr richtig. Obwohl die Erklärung ja knapp gehalten ist, enthält sie zudem falsche Prämissen ("illegale Masseneinwanderung"; die "rechtsstaatliche Ordnung" müsse wiederhergestellt werden).
Nein.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...10e9fea49.html
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Bald zweieinhalb Jahre ist es inzwischen her, dass deutsches Recht faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich nach dem Grundgesetz eigentlich nicht auf das Asylrecht berufen. Da Deutschland von solchen Ländern umgeben ist, käme das eigentlich nur für Flüchtlinge in Betracht, die auf dem See- oder dem Luftweg kommen. Doch seit dem 4. September 2015 durften Zigtausende auf dem Landweg einreisen. Grundlage war eine Absprache zwischen Merkel und Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine mündliche Anweisung an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei gab. Die Flüchtlingspolitik ist seither zwar in vielerlei Hinsicht restriktiver geworden, aber die „Grenzöffnung“ beschäftigt Bürger, Politiker und Juristen bis heute. Tenor: Wenn der Staat sich selbst nicht ans Recht hält, wie will er das von seinen Bürgern verlangen?Aufgeflammt ist die Debatte aktuell wieder, als ein bereits im Februar 2017 ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz breiter bekannt wurde. Ein Senat für Familiensachen hatte sich darin mit der Frage befasst, ob für einen wohl aus Gambia stammenden jungen Mann eine Vormundschaft angeordnet werden solle. Asylantrag habe er nicht gestellt, Herkunft und Alter seien unbelegt. Selbst wenn er noch minderjährig sein sollte, entschied der Senat, bestehe das vom Jugendamt reklamierte „Fürsorgebedürfnis“ nicht. Ganz am Ende des Beschlusses, unter der Randziffer 58, folgten dann einige brisante Sätze. Der Betroffene habe sich zwar eindeutig durch seine „unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik“ strafbar gemacht. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“, befanden die Richter, „und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ Aktenzeichen: 13 UF 32 / 17.
Schön mal wieder zu beweisen, das du nur Stuss schreibst. :happy:
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Liberalist
Jaja. Schön mal wieder zu sehen, dass du selektiv liest. Vielleicht erfasst du manche Sachverhalte aber auch geistig nicht oder dein Denken ist durch "Wunschdenken" bestimmt. Weiter unten in dem von dir (!) verlinkten Artikel ist folgender Satz zu finden:
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Es handele sich jedenfalls „nicht um die offizielle Meinung des OLG“, betont der Sprecher.
Das heißt im Umkehrschluss: bis dato mehr oder weniger eine Meinung (!) des Richters, die es in dieses Urteil geschafft hat. Mitnichten ist das OLG Koblenz zu unserer zentralen rechtssetzenden Intanz geworden.
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Ausonius
Jaja. Schön mal wieder zu sehen, dass du selektiv liest. Vielleicht erfasst du manche Sachverhalte aber auch geistig nicht oder dein Denken ist durch "Wunschdenken" bestimmt. Weiter unten in dem von dir (!) verlinkten Artikel ist folgender Satz zu finden:
Das heißt im Umkehrschluss: bis dato mehr oder weniger eine Meinung (!) des Richters, die es in dieses Urteil geschafft hat. Mitnichten ist das OLG Koblenz zu unserer zentralen rechtssetzenden Intanz geworden.
Nein, das ist keine Meinung, da hast du recht.
Das ist ein Urteil.
Wäre schön, wenn du dich mal mit Semantik beschaffen würdest, damit wir beide nicht über so einen Blödsinn schreiben müssen.
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Ausonius
Ja, das ist so ungefähr richtig. Obwohl die Erklärung ja knapp gehalten ist, enthält sie zudem falsche Prämissen ("illegale Masseneinwanderung";
die "rechtsstaatliche Ordnung" müsse wiederhergestellt werden).
Sechs Minuten nach Deinem Beitrag waren Deine Ausführungen schon widerlegt-und es waren deutsche Richter, die die
Richtigkeit der Erklärung 2018 bestätigten, bevor diese überhaupt geschrieben wurde. Deine persönlichen Einschätzungen
oder Spammereien dazu kannste knicken. Man muss kein Jurist sein, um zu begreifen, dass die Bundesregierung internatio-
nale Abkommen (Schengen, Dublin-laut EuGH gibt es dazu keine Ausnahmen!) und geltendes nationales Recht inklusive des
GG gebrochen hat, die Konsequenzen sieht jeder, der sehen will.
Das Asylrecht rechtfertigt nicht, Massen an "Flüchtlingen" aufzunehmen, die Innere Sicherheit zu gefährden, die Sozialkassen
zu plündern, das Bildungssystem an die Dritte Welt anzupassen usw.
Sorry, auch hier liegst Du falsch. Wie immer!