Strafe wegen Krankheit 30. September 2015 von
Infidel
Heute fand um 11 Uhr im Kölner Amtsgericht (Sitzungssaal 22) eine interessante Verhandlung statt.
Verhandelt wurde in einer Strafsache gegen Melanie Dittmer, wegen Beleidigung (
§185 StGB) .
Ihr wurde vorgeworfen der Polizeibeamtin Sandra M.vor die Füße gespuckt zu haben. Und das in einem Abstand von 2 Metern, nachdem die Beamtin während der Kögida-Demo (21.01.2015) Melanie Dittmer zum Weitergehen aufgefordert hatte.
Die Wuppertaler Polizistin fühlte sich dadurch in ihrer Ehre herabgesetzt.
Dittmer widersprach dieser Auslegung des Vorfalls. Sie erklärte, dass sie bei der Kögida erkältet war und einfach nur ein körperliches Bedürfnis im Hals verspürte, welches sie zum Ausspucken veranlasste. Aus medizinischer Sicht ist das Ausspucken im Übrigen die gesündeste Art sich von Erkältungskrankkeiten zu befreien.
Frau Dittmer hat jedoch mit dem Ausspucken nicht die Polizistin gemeint, weshalb sie sich dafür im Gerichtssaal entschuldigte.
Der Richter glaubte jedoch der Ausführung der Polizistin und verurteilte Dittmer zu 30 Tagessätzen a 10 Euro.
„Im Zweifel für den Angeklagten“ wurde heute nicht angewandt.
Rechtsanwalt Markus Beisicht äußerte im Gerichtssaal zur Staatsanwältin: »Es ist ganz klar ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft etwas konstruiert, weil es so schön in ihr Weltbild passt. Die „Rechtsextreme“ beleidigt die Polizistin, also ist sie schuldig.«
Die Urteilsbegründung bewegt sich, laut Dittmer, auf sehr dünnem Eis.
Daher wird Herr Rechtsanwalt Markus Beisicht in Revision vor das Landesgericht gehen.
In Hamburg kamen Totschläger wegen Überlastung des Gerichts straffrei davon, aber das Amtgericht Köln fand noch genug Zeit, um eine tätliche Beleidigung strafrechtlich zu verfolgen.
Dittmer sagt dazu wörtlich:
»Da unsere Justiz also anscheinend zu viel Zeit hat und gewillt ist, sich mit solchen Tatbeständen zu beschäftigen, werden wir in Zukunft jede Beleidigung von Gegendemonstranten auf der Dügida und anderen Demos laut §185 StGB zur Anzeige bringen.
Dazu gehören gestische sowie wörtliche Beleidigungen wie das von den Linksfaschisten gern benutzte Wort „Nazi“.
Das stigmatisiert uns und wir werden das in Zukunft so nicht mehr hinnehmen.
Wir werden also vor der nächsten Demo Blankostrafanträge aus den Internet ausdrucken und unter den Demoteilnehmern verteilen.«
Abschließend kann man der Wuppertaler Polizistin nur wünschen, dass sie nicht erkältet zur Arbeit erscheinen muss…
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