Und ich weiß von SS-Gerichten, die noch bis zuletzt Angehörige der Waffen-SS wegen Plünderung, Bereicherung und sonstigen Willkürmaßnahmen dafür zum Tode verurteilt haben.
Und selbst gegen KZ-Kommandanten wurde vorgegangen: Durch Erlass Himmlers vom 16. Mai 1944 wurde beim Hauptamt SS-Gericht ein „SS- und Polizeigericht z. b. V.“ (zur besonderen Verwendung) eingerichtet, das ausschließlich mit der Aufklärung und Verfolgung einiger in
Konzentrationslagern] begangener Delikte, insbesondere
Unterschlagungen] und
Korruption, betraut war. Zum Tode verurteilt wurden die beiden KZ-Kommandanten Karl Otto Koch (
KZ Buchenwald) und Hermann Florstedt (
KZ Buchenwald und KZ Majdanek).