Torsten Groß
Fall George Floyd: Amtliche Autopsie entlastet Hauptangeklagten Chauvin
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George Floyd wies aber nicht nur erhebliche Vorerkrankungen auf. Vielmehr konnte die Gerichtsmedizin im Blut des Verstorbenen auch die Rauschgifte Cannabis, Fentanyl und Methamphetamin (auch als Chrystal Meth bekannt) nachweisen, wobei die letztgenannte Droge laut Gutachten erst kurz vor dem Tod konsumiert worden war. Außerdem wurde eine sehr hohe Konzentration von Fentanyl im Körper von Floyd festgestellt. Bei Fentanyl handelt es sich um ein synthetisches Opioid, das zur Therapie akuter und chronischer Schmerzen eingesetzt, aber auch als Droge missbraucht wird. Im toxikologischen Bericht heißt es dazu, dass etwa 3 ng/ml Fentanyl im Blut eines Menschen zum Tod führen können. Bei Floyd wurden dagegen 11 ng/ml gefunden, eine Menge also, die fast viermal so hoch war, wie die üblicherweise legale Dosis, und das auch noch in Kombination mit anderen Rauschgiften. Andrew Baker, Chefpathologe von Hennepin County plädierte deshalb dafür, Herzstillstand infolge einer Fentanyl-Überdosierung als eigentliche Todesursache von Floyd im Autopsiebericht zu vermerken.
Zeugenaussagen zufolge soll George Floyd nach seiner Festnahme fast dreißig Mal gesagt haben, dass er nicht atmen könne. Was in der Medienberichterstattung allerdings regelmäßig verschwiegen wird: Diese Äußerung tat Floyd bereits, als er noch auf dem Rücksitz des Streifenwagens saß, in den ihn die Beamten zunächst platziert hatten und noch bevor er von Chauvin mit dem Knie auf seinem Hals zu Boden gedrückt wurde. Dass der 47-Jährige von Anfang an über Probleme beim Luftholen klagte, dürfte Folge der hohen Fentanyl-Konzentration in seinem Körper gewesen sein. Denn die Droge kann die Atmung eines Menschen verlangsamen oder sogar stoppen…
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