Etwas über Ehen im Koran:
https://www.deutschlandfunk.de/ehe-u...icle_id=437947
Zitat:
Aber wer darf im Islam eigentlich wen heiraten – und wen nicht? Dazu Mathias Rohe.
„Im Islam geht man grundsätzlich davon aus, dass es nur eine Ehe zwischen Mann und Frau geben kann. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften – das wird noch nicht einmal diskutiert.“
Neben dem Verbot für homosexuelle Ehen sind auch Ehen zwischen näheren Verwandten und sogenannte „Milchverwandschaften“ verboten. Wer also eine gemeinsame Amme hatte, kann nicht heiraten. Mindestens ebenso heikel: interreligiöse Eheschließungen. Hier gibt es allerdings signifikante Unterschiede in den großen Rechtsschulen des Islam.
„Nach schiitischem Recht ist es so, dass es überhaupt keine interreligiösen Ehen geben darf. Nach sunnitisch-islamischem Recht ist es so, dass ein muslimischer Mann eine nicht-muslimische Frau – also Jüdin oder Christin etwa – heiraten darf. Nicht aber umgekehrt.“
Weil sie dann zu seiner Religion konvertieren muß.
Zitat:
Noch ist die Zahl der Muslime, die einen nicht-muslimischen Mann oder eine Frau geheiratet haben, niedrig. Etwa jede zehnte verheiratete Muslimin oder Muslim hat einen andersgläubigen Ehepartner, so Schätzungen. Schon der Gedanke an mögliche religiöse und kulturelle Interessenskonflikte führt viele Muslime dazu, einen muslimischen Partner zu wählen.
Zitat:
(373) Nach islamischer Anschauung sind die Kinder eines muslimischen Mannes und einerchristlichen Frau von Geburt an Muslime, und es besteht die Pflicht, sie islamisch zu erziehen.Diese Pflicht, deren Erfüllung primär dem muslimischen Ehemann obliegt, ist mit derVerpflichtung der katholischen Ehefrau, ihre Kinder in ihrem eigenen Glauben zu erziehen,objektiv unvereinbar, was für eine solche Verbindung besonders schwerwiegende Problemeaufwirft. Auch muslimische Männer türkischer Abstammung, deren Herkunftsstaat mitseinem säkularen Recht eine christliche Erziehung der Kinder aus einer muslimischchristlichen Ehe grundsätzlich gestattet, gehen vielfach noch ganz selbstverständlich davonaus, dass die Kinder, die ihnen eine christliche Ehefrau geboren hat, muslimisch erzogenwerden. Deshalb ist dringend zu empfehlen, bei beabsichtigter Eheschließung mit einemMuslim, auch wenn es sich um einen Türken handelt, die Frage der Religionszugehörigkeitund religiösen Erziehung gemeinsamer Kinder schon vor der Heirat möglichst verbindlich zuregeln.
Ehe zwischen Katholiken und Muslimen ... - Cibedo
Zitat:
Ein Wort an die muslimische Frau in Deutschland und die Frage mit der Eheschliessung nur vor dem Imam
Während ich am Laptop sitze und am letzten Kapitel meines Buches „Der Koran und die Frauen“ (Erscheint im März 2019, Gütersloh Verlag) arbeite, läutet das Telefon. Eine Frau meldet sich, sie möchte anonym bleiben. Weinend bittet sie mich um Rat, wie sie sich verhalten soll: sie kommt sich wie eine Geisel ihres (Ex-)Mannes vor. Beide hatten sich von einem Imam trauen lassen, ohne standesamtliche Eheschließung. Nach ein paar Jahren heiratete der Mann eine zweite Frau, wieder nur vor einem Imam. Nach einem Streit sagte er zu ihr: „Du bist geschieden!“, woraufhin sie das Haus verließ. Sie fing ein neues Leben an, wurde glücklich und zufrieden. Nach mehreren Monaten, während sie getrennt voneinander in unterschiedlichen Städten gelebt hatten, spürte der Mann sie telefonisch auf und behauptete, dass seine Aussage nicht ernst gemeint gewesen wäre und sie folglich immer noch seine Ehefrau wäre. Das lehnte die Frau ab, erklärte, dass sie das Eheleben nicht mehr mit ihm teilen wolle, dass sie nun schließlich tatsächlich schon einige Zeit getrennt seien und sie einen anderen Mann suche, den sie dann standesamtlich heiraten werde. Darauf erwiderte er, dass eine Eheschließung auf dem Standesamt islamisch nicht korrekt sei, sondern nur die Ehe „vor Allah“ bei einem Imam gültig geschlossen würde. Die verzweifelte Frau wollte wissen, ob sie nun noch verheiratet oder geschieden sei!
https://www.islam-muenchen.de/ein-wo...n-deutschland/
Zitat:
Die Eheschließung ist die Voraussetzung für das gemeinsame Eheleben. Sie ist aber im Islam kein „sakraler“ Vorgang, sondern ein gesellschaftlicher Vertrag zwischen zwei Menschen, Mann und Frau. Der Koran bezeichnet die Eheschließung als „festes Abkommen“ (miythak galijdh; Sure 4, Die Frauen, 12). Das bedeutet, dass darin verbindliche Bestimmungen festgeschrieben werden, die kompetent und zuverlässig aufgestellt werden müssen. Privatpersonen oder private Institutionen können das nicht leisten, sondern staatliche Institutionen, die die Ehepartner vor Manipulation und Missbrauch schützen. Somit braucht die Eheschließung im Islam eine juristische Grundlage. Weder der Imam noch die Moschee haben die Befugnis dazu. Weder im Koran noch in den Hadithen steht, dass die Ehe „vor Allah“ geschlossen werden soll.
Wenn in Moscheen oder Privaträumen ein Imam oder eine andere Person in Deutschland eine sogenannte Zeremonie zur Eheschließung vollzieht, dann ist das nicht mehr als eine „Segnung“. Sie hat keinen juristischen Boden in Deutschland, aber auch nicht im Islam. Wer sich nur von einem Imam trauen lässt, setzt seine Ehe aufs Spiel.
google: koran darf islamische frau einen nicht-muslim heiraten
google: koran darf deutscher mann muslima heiraten
Zitat:
»Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. Da der Mann nicht zur islamischen Gemeinschaft gehört, ist es auch nicht möglich ihm jegliche Pflichten aufzuerlegen, die es in seiner Religion möglicherweise nicht gibt. Dennoch gibt es bestehende Ehen dieser Form, die auch im islamischen Sinne nicht als ungeschlossen betrachtet werden dürfen.«
Interreligiöse Beziehung und Ehe einer Muslimin mit einem ...
Beziehung Christ zu Muslima | Religionen-entdecken - Die ...
www.religionen-entdecken.de › foren › beziehung-chri...
03.02.2020 — Es wird immer wieder behauptet, eine Muslima darf keine Beziehung (Heirat) zu einem Christen haben. Aber einem Moslem ist es erlaubt, eine ...
https://www.beck-elibrary.de/10.1710...maenner?page=2
Zitat:
Ungläubigen gegenüber besteht keine Wahrheitspflicht, falls ehrliche Meinungen der Umma und dem Islam schaden könnten.
- siehe in Link.