Ja, ist nicht das was der Forist Brain behauptet hat.
Es ist keine Erlaubnis.
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Nein, eine Erlaubnis ist es nicht. Allerdings ist das russische StGB schon etwas eigenartig. Früher wurde offensichtlich Gewalt gegen Familienangehörige in jedem Fall bestraft. Wenn es jetzt nicht mehr so ist, also diese Sachen unter den Artikel 115 fallen, dann ist es erst eine Straftat, wenn deine Frau ( oder natürlich auch eine andere Person) nach der Prügel oder Gewalteinwirkung mindestens 6 Tage nicht mehr arbeiten gehen konnte. Und oberflächliche Schäden, Hautabschürfungen, Blutunterlaufungen, Prellungen der Weichteile einschließlich Blutunterlaufungen und Hämatomen sowie oberflächliche Wunden zählen gar nicht mehr als Verletzungen, die einen Schaden für die Gesundheit verursachen. Damit fälltt dieser ganze Bereich offensichtlich nun wohl unter die Ordnungswidrigkeiten und würde (vermutlich) nur mit einer Geldstrafe belegt.
Was?
Ich erkläre dir was eine Ordnungswidrichkeit ist. Eine Ordnungswidrichkeit ist eine Ordnungswidrichkeit ist eine Ordnungswidrichkeit.
Undeien Erlaubnis ist eine Erlaubnis ist eine Erlaubnis.
Hast du das verstanden?
Nein?
Dann nochmal:
Eine Ordnungswidrichkeit ist ungleich eine Erlaubnis.
Soweit klar?
Mir ist das schon klar was du versuchst. Ja von der Definition her ist das ungleich. Ich weiß was du meinst.
Nur ist es praktisch gesehen ein Freifahrtschein, da kannst dich drehen und wenden wie du willst.