AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
Zitat:
Zitat von
GSch
Warum gibt es dann den Absatz 3 überhaupt? Na ja, du hast ja selbst den Grund dafür angegeben, er steht nämlich in dem von dir geposteten Link zur Rede der ehem. Bundesjustizministerin. Da sagt sie:
"
Wir wollen mit diesen Verboten nicht warten, bis es wieder zu Taten kommt, um dann die Täter zu verfolgen und ggf. zu verurteilen, sondern uns liegt daran, schon im Vorfeld Maßnahmen ergreifen zu können, dass diese Verbrechen erst gar nicht geschehen können."
http://www.bmj.bund.de/enid/Reden/Br...=1&pmc_id=4491
... Niemand ist an irgendwelche Aussagen der Richter von Nürnberg in irgend einer Weise gebunden, weder Wissenschaftler noch Lehrer.
Oh doch GSch, juristisch wirst Du an alte Sieger-Tribunal-Urteile gebunden, wenn jemandem Dein Gesicht, deine Haarfarbe oder Deine politische Position nicht passt.
Der oben zitierte Präventionsansatz ist doch völlig abstrus, sei doch mal ehrlich. Eine Dummglatze debattiert nicht, die schlägt zu.
Wer aber einen herrschaftsfreien politischen Diskurs über das NS Regime führen will, der ist in den A.... gekniffen, weil er ratzfatz mit irgendeiner "Tatsachenfeststellung alliierter Militärrichter" gekeult werden kann, so unserer herrschenden Klasse seine politische Ausrichtung nicht gefällt.
Damit schafft man nur "Märtyrer" gegen die Demokratie, völlig idiotischer Ansatz. Man macht mit so etwas den Totalitarismus nur hoffähig.
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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GSch
Warum gibt es dann den Absatz 3 überhaupt? Na ja, du hast ja selbst den Grund dafür angegeben, er steht nämlich in dem von dir geposteten Link zur Rede der ehem. Bundesjustizministerin. Da sagt sie:
Lass Zypries reden :hihi::hihi::hihi:
Die Erweiterung des Gesinnungs-§ 130 STGB um den Absatz 3 im Oktober 1994 hat wohl eher Germar Rudolf veranlasst, der sein Gutachten 1992 erstellte.
Ohne diese "Erweiterung" hätte man ihn 2007 wohl kaum wegen dieses Gutachtens (und dessen Vermarktung) zu 2,5 Jahren Knast verurteilen können.
Im Sommer 2008 äußerten sich zwei ehemalige Verfassungsrichter, Winfried Hassemer und Wolfgang Hoffmann-Riem, skeptisch zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung.[6][7] Die auf §130, Absatz 3 beruhende Rechtsprechung ist Hoffmann-Riem zufolge nicht geeignet, die Menschenwürde der Opfernachfahren zu schützen. Die streitbare Demokratie solle es unterlassen, „durch Repression Märtyrer zu schaffen“.[7]
Andere sehen durch die Holocaustleugnung nicht nur die Menschenwürde von NS-Verfolgten bedroht, sondern die aller Bürger. Sie kommen daher zu dem Ergebnis, dass die Holocaustleugnung keinen grundrechtlichen Schutz genießt. Sie sehen in der Strafandrohung dafür einen Grundrechtseingriff, halten diesen aber für gerechtfertigt, da die Strafbewehrung zum Schutz höherwertiger Verfassungsgüter diene und Ausdruck tragender, für das Staatsverständnis der Bundesrepublik Deutschland geradezu konstitutiver Wertentscheidungen des Grundgesetzes sei. Genannt wird an erster Stelle die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) der Opfer des Nationalsozialismus und deren Angehöriger, außerdem das umfassende Bekenntnis des Grundgesetzes zu Frieden und Gerechtigkeit in der Welt (Präambel, Art. 1 Abs. 2 GG, Art. 9 Abs. 2 GG, Art. 26 Abs. 1 GG und viele mehr).
Vor allem Geschichtsrevisionisten bekämpfen § 130, Absatz 3 als „Auschwitzgesetz“ oder „Lex Engelhard“. Auch der deutsche Historiker Ernst Nolte forderte schon vor der Neufassung, eine „Versachlichung der Geschichte herbeizuführen“ und lehnte vorgegebene „Dogmen“ oder „offenkundige Wahrheiten“ ab: Geschichte sei kein Rechtsgegenstand. In einem freien Land sei es weder Sache des Parlaments noch der Justiz, geschichtliche Wahrheiten zu definieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung
Dem ist nichts hinzuzufügen.
§ 130.3 ist eine Schande für eine Demokratie.
Das sahen auch noch 1960 bei der Novellierung die Sozis so:
Daraufhin fand am 22. Januar 1960 im Bundestag eine von der SPD beantragte große Justizdebatte statt. Dabei lehnte die Opposition den Gesetzentwurf der Regierung als Sondergesetz ab: Adolf Arndt sprach von einem „Judenstern“-Gesetz, das die jüdische Minderheit rechtlich als privilegiert brandmarken würde.
Heute absolut unvorstellbar, dass ein SPD-Abgeordneter solche Begriffe benutzen würde. Er wäre auf der Stelle erledigt.
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
stgb 130 abs. 3 ist überflüssig wie ein kropf. zumal sich diejenigen, die dagegen verstoßen bei genauer betrachtung eh als schuldunfähige narren erweisen.
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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fatalist
Daraufhin fand am 22. Januar 1960 im Bundestag eine von der SPD beantragte große Justizdebatte statt. Dabei lehnte die Opposition den Gesetzentwurf der Regierung als Sondergesetz ab: Adolf Arndt sprach von einem „Judenstern“-Gesetz, das die jüdische Minderheit rechtlich als privilegiert brandmarken würde.
Heute absolut unvorstellbar, dass ein SPD-Abgeordneter solche Begriffe benutzen würde. Er wäre auf der Stelle erledigt.
Arndt hatte vollkommen Recht, diese Form der positiven Diskriminierung ist die Weiterführung der mittelalterlich anmutenden Separation durch die Nazi Gesetzgebung. Nur halt unter umgekehrtem Vorzeichen.
So viel zum grundgesetzlichen Gebot, dass niemand wegen Abstammung oder Religion/Weltanschauung bevorzugt werden darf...
"Sie wissen, dass es solche Behauptungen über Juden gibt, dass man sagt, das stimmt überhaupt nicht, dass 6 Millionen Juden umgekommen sind im Zweiten Weltkrieg. Das haben sich die Juden nur ausgedacht, den internationalen Zionismus, um Geld zu kassieren von der Weltgemeinschaft. Es gibt immer noch Leute, die so etwas behaupten und solche Behauptungen dürfen nicht nur nicht in Deutschland straflos sein"
Welches besondere Interesse kann der Staat denn daran haben, dass solche dummen Vorurteile nicht geäußert werden dürfen, im Kontrast zu anderen dummen Vorurteilen?
Klingt ja fast als würden sie noch Adenauers Aberglaube anhängen. :D
http://www.youtube.com/watch?v=9CaaQywraXw
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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hephland
stgb 130 abs. 3 ist überflüssig wie ein kropf. zumal sich diejenigen, die dagegen verstoßen bei genauer betrachtung eh als schuldunfähige narren erweisen.
Korrekt. Ich lach immer wieder gerne über des rot-braunen Mahlers Satanismusängste. Der Typ ist ja wohl ein religiöser Psychotiker und gehört in die Klappse, aber nicht ins Gefängsnis! :D
"Mahler schließt daraus, dass die Juden möglicherweise das `vom Satan auserwählte Volk` seien – und drischt weiter Bibelzitate."
http://npd-blog.info/?p=1054
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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Gawen
Aberglaube? Dat war jetzt von Dir abba ironic? ;)
Kaum zu glauben was der alte Knabe da vom Stapel lässt ... wusste ich ja noch nicht :))
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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Commodus
Aberglaube? Dat war jetzt von Dir abba ironic? ;)
Ich bin völlig unfähig zu Ironie und jederzeit bereit einen Meineid auf die "Tatsachenfeststellungen" des IMT zu leisten! :D
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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fatalist
Dem ist nichts hinzuzufügen.
§ 130.3 ist eine Schande für eine Demokratie.
Das sahen auch noch 1960 bei der Novellierung die Sozis so: ...
Aber bitte korrekt zitieren. Da kann man weiterlesen, dass Absatz 3 erst 1994 eingeführt wurde. Und weiter:
Zitat:
Bis dahin war die Holocaustleugnung bereits als einfache Beleidigung strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte am 18. September 1979 (VI ZR 140/78) geurteilt, dass Menschen jüdischer Abstammung aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der Bundesrepublik Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus haben.
Bereits am 13. April 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz falle (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Es handele sich dabei um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, also das Bestreiten einer vielfach erwiesenen Tatsache, die für sich nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, da sie nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen könne. Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wurde also verneint.
Somit würden die Bundesrepublik und die Demokratie ohne den Absatz 3 keineswegs untergehen. Aber schade wäre es schon, denn dann könnten sich verschiedene Leute hier nicht mehr ganz so elegant als verfolgende Unschuld präsentieren.
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
Ohne das Rudolf-Gutachten von 1992 hätte es auch keinen § 130 Absatz 3 in 1994 gegeben.
So meine These weiter oben.
Man brauchte ein Instrument, um die seit Ende des eisernen Vorhanges forensisch überprüfbaren Fakten des HC als Ganzes von vornherein verbieten zu können.
1960 waren von Broszat die reichsdeutschen (=überprüfbaren) Tatorte aufgegeben worden, insbesondere Dachau, und der HC somit nicht forensisch überprüfbar, weil in Polen angesiedelt.
Als nun Leuchter und Rudolf in den Tatorten in Polen keine chemischen Beweise fanden, verbot man eben die Veröffentlichung der Untersuchungen als solches und sperrte die Leugner ein. Dazu erschuf man den Absatz 3.
Man erschuf genau die "Märtyrer", wie es schlaue Leute schon vorher geäussert hatten.
Glückwunsch dazu :hihi:
Beispiel Zündel-Prozess:
Wie war das doch gleich?
Das Gericht hat letztlich die Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht - die Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe.
Nur dazu braucht man den Absatz 3.
Was für eine Umkehrung des gesamten Prozessrechts...das ist Gesinnungsjustiz und Verrat des Rechtsstaats.
Wir werden es erleben, dass alle "amtlich festgestellten" Genozide einem Leugnungsverbot unterliegen, und zwar in ganz Europa, und die Alleinschuld Deutschlands am WK 2 ebenso.
AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
Zitat:
Zitat von
Juergen
Schultze-Rhonhof hat anscheinend nicht mit dem Original gearbeitet, mit den internen, vertraulichen Akten des Außenministeriums, sondern mit einer nachträglich manipulierten Fassung, die im Weißbuch veröffentlicht worden ist, um Polen kriegerische Absichten zu unterstellen.
Dies erklärt auch, warum in der Veröffentlichung von 1956, die Schultze-Rhonhof kritisiert, die Kriegsdrohung fehlt: Schultze-Rhonhof zitiert aus einem manipulierten Propagandatext, während 1956 das Dokument originalgetreu veröffentlicht wurde. Es gab keine polnische Kriegsdrohung im März 1939.
Das war jetzt Lüge Nummer 10.
Die Kriegsdrohung Lipskis ist kein Einzelfall gewesen. Zusammen mit weiteren polnischen Kriegsdrohungen wird sie nicht nur von Schultze-Rhonhof aufgegriffen.
Werfen wir zunächst einen Blick in die offiziellen Akten:
Für die polnische Teilmobilisierung vom 23. März 1939 fiel zusätzlich ins Gewicht, daß Außenminister Beck – und auf seine Veranlassung am 26. März 1939 sein Botschafter in Berlin, Lipski – das deutsche Verhandlungsangebot vom Oktober 1939 mit Kriegsdrohung zurückwies (Auswärtiges Amt, Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Weißbuch Nr. 2, Nr. 208).
Hitler wurde in herausfordernder Weise bedeutet, daß ein weiteres Bemühen um Danzig und den Korridor die polnische Kriegserklärung zur Folge haben werde. Beck wiederholte gegenüber dem deutschen Botschafter in Warschau, von Moltke, am Abend des 28.03.1939 diese Kriegsdrohung und setzte hinzu, „daß man in Zukunft Deutschland für jede vom Danziger Senat unternommene Handlung verantwortlich machen werde“ (Auswärtiges Amt, Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Weißbuch Nr. 2, Nr. 211).
Wenige Monate später bezeichnete Polen in einer Note (vom 10.08.1939) jede weitere Interessenvertretung Danzigs durch Deutschland sogar als Kriegsgrund (Weißbuch der polnischen Regierung, Nr. 86).
Jetzt der definitive Beweis, daß Du wieder, ich will es mal nicht so hart formulieren, eine totale Luftnummer geboten hast, und Schultze-Rhohnhof mit seinem Hinweis auf Lipskis Kriegsdrohung recht hatte, sowie damit, daß die äußerst korrekten Weißbücher des Auswärtigen Amtes von den Alliierten nachträglich gefälscht worden sind.
Die Kriegsdrohung Lipskis steht nämlich auch in Udo Walendys Wahrheit für Deutschland. Diesem Buch bekam vom Bundesinnenministerium bestätigt, daß auf seinen 495, mit Informationen und Quellenmaterial nur so gespickten Seiten nicht eine Zeile falsch ist:
In seinem Schriftsatz vom 10. März 1997 an das Oberverwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 17 L 463/95 und 20 A 978/97) mußte das Bundesinnenministerium, vertreten durch die BPjS, amtlich eingestehen, daß kein anderes Geschichtswerk "so akribisch mit Einzeldetails umgeht, wie Walendys Buch angelegt ist":
Passage aus dem Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 17 L 463/95 und 20 A 978/97):
"Die einzelnen Darstellungen sind mit Zitaten und Quellen reichlich versehen.
Sie lassen sich nicht ohne weiteres als falsch entlarven. In vielen Teilen dürften
diese Details sogar richtig sein. Selbst wenn ein Jugendlicher ein zweites
Geschichtsbuch hinzuziehen würde, würde dieses Buch vermutlich kaum helfen.
Denn so akribisch, wie Walendy in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist
kein anderes Geschichtsbuch angelegt. Deshalb würde im Zweifelsfall ein
anderes Buch seine Thesen nicht widerlegen, sondern ihnen nur widersprechen."