Warum ich eine andere Meinung habe, kann ich erklären:
Die drei Staaten Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine gingen aus der ehemaligen Sowjetunion hervor. Auf ihrem Territorium befanden sich während des Kalten Krieges wichtige militärische Basen, verschiedene Testgelände und Stützpunkte für Atomwaffen.
Die Ukraine war deswegen im Besitz von fast 5.000 strategischen und taktischen Waffen. (Anm. durch mich: Eigentümer waren diese drei ehemaligen Sowjetrepubliken nicht!) Weißrussland besaß mehr als 800 strategische und taktische Atomwaffen und Kasachstan verfügte über 1.400 nukleare
Sprengköpfe auf ballistischen
Interkontinentalraketen und strategischen Bombern.
Alle drei Länder verfolgten nach dem Zusammenbruch der UdSSR das Ziel, atomwaffenfrei zu werden. Am 21. Dezember
1991 kündigten die drei sowjetischen Republiken in der Alma-ata-Erklärung an, dass alle taktischen Atomwaffen bis 1. Juli 1992 zurück nach
Russland geschickt werden. In der Alma-ata-Vereinbarung zu strategischen Streitkräften vom 30. Dezember 1991 einigten sich Kasachstan, Weißrussland, Ukraine und Russland darauf, dass sie fortan über die Atomstreitkräfte der ehemaligen Sowjetunion gemeinsame Kontrolle haben werden.
Auf dem Weg zur nuklearen Abrüstung traten alle drei Länder dem
START 1 Vertrag in den Jahren
1992 bzw.
1993 bei. Am 14. Januar
1994 unterschrieben die USA, Russland und die Ukraine eine trilaterale Erklärung zur Übergabe aller ehemaligen sowjetischen strategischen Atomwaffen an Russland.
Am 5. Dezember 1994 kam dann das „
Budapester Memorandum“; der Rest ist bekannt.
Wenn damals der Rechtsnachfolger der Sowjetunion sich nicht verpflichtet hätte, die territoriale Unversehrtheit der Ukraine vertraglich zu garantieren, hätte dann der Besitzer der Atomwaffen in der Ukraine diese an den Eigentümer zurückgegeben?
Ich bleibe dabei: Russland hat mit dem Überfall auf die Ukraine einen eklatanten, völkerrechtswidrigen Rechtsbruch begangen!