Nun baut der Westen eine Mauer in der Ukraine!
so what?
Druckbare Version
Scheinbar haben die gleichen ominösen Kräfte die in Kiew sowohl auf Swoboda, als auch Berkut gefeuert haben, den russischen Kontrollposten in Slawjansk angegriffen.
http://www.stern.de/politik/ausland/...t-2104760.html
Ukrainisches Militär war es auf keinen Fall. man beachte die ungewöhnlichen Jeeps. Auch die Rebellen in Syrien benutzen diese Vehikel.
.
Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
§ 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a StGB Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 81 StGB Hochverrat gegen den Bund
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Remonstrationspflicht ist die Pflicht des Beamten, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht. Eine dienstliche Anordnung, die auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet, muß nicht befolgt werden.
Die Nürnberger Prinzipien (Auszug):
Grundsatz I. Jede Person, die eine Tat begeht, die nach dem Völkerrecht als Verbrechen bestimmt wurde, ist dafür verantwortlich und wird der Bestrafung zugeführt.
Grundsatz II. Der Umstand, dass das nationale Recht keine Strafe für eine Tat vorsieht, die nach Völkerrecht als Verbrechen bestimmt ist, entlastet den Täter nicht von seiner Verantwortlichkeit nach Völkerrecht.
Grundsatz III. Der Umstand, dass der Beschuldigte eine nach Völkerrecht als Verbrechen gekennzeichnete Tat in seiner Eigenschaft als Staatschef oder verantwortliches Mitglied einer Regierung begangen hat, entlastet ihn nicht von seiner Verantwortlichkeit nach Völkerrecht.
Grundsatz IV. Der Umstand, dass eine Person nach dem Befehl ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, entbindet sie nicht von der Verantwortlichkeit nach Völkerrecht, es sei denn, dass sie keine Möglichkeit gehabt hat, sich frei zu entscheiden.
Verbrechen gegen den Frieden:
1. Das Planen, Vorbereiten, Anzetteln oder die Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges durch Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Versicherungen.
2. Die Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung irgendeiner der unter (1) aufgeführten Taten.
Das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal hat die Ausrede des „Befehlsnotstandes" nicht gelten lassen. Wer einen verbrecherischen Befehl erhält, ist verpflichtet, die Ausführung zu verweigern und - wenn möglich - den Befehlsgeber vorläufig festzunehmen, bis er einem Kriegsverbrechertribunal zugeführt werden kann.
Wer also einen verbrecherischen Befehl erhält und diesen ausführt, der muß damit rechnen, irgendwann von einem Tribunal zur Verantwortung gezogen zu werden, das die Ausrede des „Befehlsnotstandes" nicht anerkennen wird.
Henry Kissinger: „Militärpersonal ist blödes, dummes Vieh, das man als Bauernopfer in der Außenpolitik benutzt!" (Woodward und Bernstein, The Final Days, Kapitel 14)
http://www.youtube.com/watch?v=qAT85Is_5I4
Ich lebe nun einmal im Westen und deswegen interessiert mich dieses Regime.
Das was seit dem 2. WK in der BRD und verstaerkt seit ueber zwei Jahrzehnten in ganz Europa laeuft, dafuer gehoert dieses Regime in den Dreck getreten.
Es gibt keine Alternative zu einem Regimechange. Und dieser hat eine Chance, wenn Aussenstehende Druck auf Europas Eliten machen. Je mehr Druck sie bekommen, desto schwieriger wird es werden, gegen das Volk zu regieren.
Russland ist dabei nur eine Drohkulisse. Das ist wie eine Peitsche, die man hochhaelt. Man braucht gar nicht damit zu schlagen. In diesem Fall ist es nebensaechlich, wie die Peitsche beschaffen ist.
Russland bleibt in der Ferne und wie Russland beschaffen ist, interessiert in diesem Fall gar nicht.