AW: "Gil Ofarim erlebt Antisemitismus in Leipziger Hotel"(focus)
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Grenzer
Der arme Ofarim war in einer psychischen Ausnahme Situation und wird allein deswegen straffrei gestellt,- ausserdem hat die deutsche Regierung befohlen, das wir jetzt alle Israelis sind ,-und somit darf man nichts unjüdisches mehr sagen ,- vermutlich wird das Hotel, wo er einchecken wollte ,- still und heimlich wegen schwerer Sicherheitmängel geschlossen und der Portier kommt zur Bewährung in den GAZA-Streifen....
Dieser Lügenbold erhält noch Schadensersatz wg. psychischer Schäden usw. Er kommt ja mit 4 Anwälten! Diese werden dafür sorgen, dass hier Täter Opfer Umkehr stattfindet.
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Minimalphilosoph
Hab Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. :auro:
https://i.pinimg.com/originals/ba/e9...8e4ccb9883.gif
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Hoffentlich bekommt der Judenluemmel richtig eine auf die Glocke und der gebeutelte Hotelmitarbeiter in einem anschliessenden Zivilprozess eine fette Entschaedigung zugesprochen.
So stellte ich mir das theoretisch vor. Die Praxis wird uns die bundesrepublikanische Judikative schon zeigen.
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Minimalphilosoph
Hoffentlich bekommt der Judenluemmel richtig eine auf die Glocke und der gebeutelte Hotelmitarbeiter in einem anschliessenden Zivilprozess eine fette Entschaedigung zugesprochen.
So stellte ich mir das theoretisch vor. Die Praxis wird uns die bundesrepublikanische Judikative schon zeigen.
§186 StGB Üble Nachrede
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach meinem Rechtsverständnis muss derjenige, der die Behauptung aufstellt, beweisen, dass sie wahr ist.
Und das wird Ofarim nicht können.
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Stanley_Beamish
§186 StGB Üble Nachrede
Nach meinem Rechtsverständnis muss derjenige, der die Behauptung aufstellt, beweisen, dass sie wahr ist.
Und das wird Ofarim nicht können.
deswegen macht er auf metoo
siehe spon hinter paywall
Zitat:
Die Verteidigung zieht Vergleiche zu Sexualdelikten
https://archive.ph/ahuJf
Er wird jetzt als die Unschuld vom Lande rüber gebracht.
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Stanley_Beamish
§186 StGB Üble Nachrede
Nach meinem Rechtsverständnis muss derjenige, der die Behauptung aufstellt, beweisen, dass sie wahr ist.
Und das wird Ofarim nicht können.
Ich bin mir sicher, man wird ein "salomonisches Urteil" finden, so dass beide Seiten mit erhobenem Haupt das Gerichtsgebäude verlassen können.
Alles war nur ein "großes Missverständnis"...:pfeif:
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Warum heißt es eigentlich Jud-ikative?
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Nietzsche
Warum heißt es eigentlich Jud-ikative?
gnihihihi...:crazy:
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Stanley_Beamish
§186 StGB Üble Nachrede
Nach meinem Rechtsverständnis muss derjenige, der die Behauptung aufstellt, beweisen, dass sie wahr ist.
Und das wird Ofarim nicht können.
Ich befürchte leider , daß Dein Rechtsverständnis mit dem gegenwärtigen Rechtsverständnis der kunterbunten Justiz nicht gerade konform gehen kann...
Denn die gegenwärtige Staatsräson hat sich ohne jede Hinterfragung den besonderen Schutz der Juden auf die Kleider geschrieben...
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