Immer her damit. Aber nicht weinen, wenn Nichtwähler durch Klartext aktiviert werden.
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Kamerad, bist du bereit?
Bist du wehrbereit, um mit der Buntenwehr GG und Demokratie bis zum bitteren Ende zu verteidigen?
Dann schnell, schnell zum nächsten Kreiswehrersatzamt!
Nicht daß die Russen hier über die Oder kommen und am Ende noch Duisburg und Gelsenkirchen stürmen
und sich am Ende wundern, wo denn all die Deutschen sind....
Das entscheiden entweder die Verwaltungsgerichte oder das Bundesverfassungsgericht als Institutionen der Jurisdiktion noch das Bundesamt fuer Verfassungsschutz als Institution der Exekutive. Der Bundestag als Legislative hat das ebenfalls nicht zu entscheiden. Seitens der AfD leite ich gegen Bundesministerin fuer Inneres, Nancy Faser eine Strafanzeige wg. Amtsmissbrauch und Verstoss gegen das behoerdliche Schikaneverbot ein.
Hast Du schon mal vom Grundsatz der Gewaltenteilung gehoert?
Zitat:
Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung
Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Die Gewaltenteilung
Das Prinzip der Gewaltenteilung ist in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verankert. Danach wird die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt.
Unser Grundgesetz widmet diesen drei Staatsgewalten zudem jeweils eigene Abschnitte, so Abschnitt VII (Die Gesetzgebung des Bundes), Abschnitt VIII (Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung) sowie Abschnitt IX (Die Rechtsprechung).
Gewaltenteilung bedeutet, dass staatliche Gewalt nicht bei einer staatlichen Stelle allein liegt, sondern auf unterschiedliche Stellen verteilt ist.
Die drei Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren und begrenzen sich gegenseitig. Gewaltenteilung schützt die Grundrechte und dient damit dem Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor Machtmissbrauch.
Außerdem bezweckt Gewaltenteilung, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig getroffen werden. Das heißt von den Stellen, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (Funktionsgerechtigkeit).
Das Prinzip der Gewaltenteilung steht in einer langen Tradition demokratischer Entwicklung. Es wurde bereits Ende des 17. Jahrhunderts vom englischen Philosophen Locke und im 18. Jahrhundert durch den französischen Philosophen Montesquieu beschrieben.
Die genannte Dreiteilung der Staatsgewalt findet sich sowohl in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 („checks and balances“) als auch in der französischen Verfassung von 1791.
Gewaltenteilung ist in unserem Grundgesetz auf unterschiedliche Weise verwirklicht. Die Gesetzgebung des Bundes liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als Parlament, der Legislative. Die Ausführung der Gesetze liegt bei der vollziehenden Gewalt, die auch als Verwaltung oder Exekutive bezeichnet wird. Über die Auslegung der Gesetze entscheidet die unabhängige Rechtsprechung.
Die Gesetzgebung ist dabei an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
(Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes – Rechtsstaatsprinzip).
https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_ko...0ausge%C3%BCbt.
Zitat:
" Wenn die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt in derselben Person oder in derselben Beamtenschaft vereint sind, kann es keine Freiheit geben, weil die Befuerchtung aufkommen koennte, derselbe Monarch oder Senat koennte tyrannische Gesetze erlassen und diese auf tyrannische Weise ausfuehren. "
(Montesquieu)