Massenveranstaltungen wie z.B. Zuschauer in Fussballstadien und Besucher
von Kirmesveranstaltungen sind bis Ende Oktober bundesweit verboten. Das
ist geltendes Recht. Warum sollten Massenveranstaltungen im Kostuem der
politischen Demonstrationsfreiheit davon ausgenommen werden? Dafuer gibt
es keinen Grund.
Das Verboten von Massenveranstaltungen wurde verordnet weil Erstens die
Einhaltung der Hygiene-, Schutz- und Sicherheitsvorschriften nicht moeglich
ist und Zweitens die
Kontaktverfolgung der Teilnehmer unmoeglich.
Wird seitens der zustaendigen Behoerden die Demonstration mit mehreren
Tausend bis Zehntausend Teilnehmern " durch gewinkt ", stehen einen Tag
spaeter die Veranstalter der Bundesliga, Konzert- und Kirmesveranstalter
sowie F 1 in Berlin vor dem Bundeskanzleramt oder in den Bundeslaender
beim Innenminister vor der Tuer und verlangen das sie umgehend wieder
wie gewohnt ihre Massenveranstaltung mit Publikum durchfuehren duerfen,
und nicht in leeren Stadien oder Hallen.
Das Recht und Gesetz fuer Alle gelten ist ein Grundsatz jedes Rechtssystems.
Winkten die Behoerden den Antrag auf Demonstration durch, wie beim 1. mal
erfuellten sie den
Straftatbestand der Rechtsbeugung.
https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html