Wie bitte? Das ist ja wohl nicht dein Ernst.
Länderbesitz ist immer Volksbesitz.
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Historisch eher nicht, da unser Volksbegriff relativ jung ist.
Volk war bei den germanischen Heerfürsten die Gefolgschaft, und Ländereien wurden per Lehnswesen vergeben,
aber auch nur an ausgewählte, sich verdient gemachte Krieger.
Normale Leute, Frauen und Unfreie (also das Volk in unserem heutigen Sinne) hatten gar kein Landbesitz,
mussten aber Frondienst leisten und durften z.B. in den Wäldern der Adligen nicht jagen.
Dem Volk gehört prinzipiell nichts, gehören im Sinne von Eigentum, das haben immer nur einige wenige.
Besitzer können Pacht und Zinsen für Land zahlen, aber es gehört auch nicht ihnen, sondern nur auf eine gewisse Zeit das Bewirtschaftungsrecht.
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Man muss unterscheiden zwischen Staat und Volk.
Das Volk kann den Staat bestimmen (muss es nicht).
Der Staat kann Grenzen setzen, in denen Rechtsverhältnisse für Staatsbürger abgesteckt werden.
Jedes Stück Land hat einen Eigentumstitel, der im Grundbuch einer juristischen oder natürlichen Person zugeordnet ist.
Dem Volk gehört weiterhin nichts, außer, daß es den Staat bestimmen könnte, also den Rahmen der Rechtsverhältnisse und die Grenzen,
wenn ein Staat ihm dies einräumt.
Den Deutschen gehört aber nicht Deutschland, das ist eine Floskel, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
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