Laschet: Kompetenz und Vorbildfunktion, der Mann kann Kanzler.
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Laschet: Kompetenz und Vorbildfunktion, der Mann kann Kanzler.
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Ups dann bist ja wiederum du der Blöde.... Denn Maitre hat erklärt es gäbe keine fehlende. wo du auch lauthals zugestimmt hast, dass endlich einer lesen kann! warte kurz....... hahahahahaha.... so geht wieder.
Edit: Ich habe es auf "falsche" Sozialisation ausgebessert. Ists so recht?
wie gesagt nein, es geht ja um eine längerfristige Trendbetrachtung, es geht darum eine Entwicklung zu messen und nicht um eine absolute Stichtagsaufnahme. Dahingehend ist relevant das die Kriterien die für die Test angewendet werden nicht geändert werden (Dh Kriterien, wer getestet wird und wer nicht). Solange das dar Fall ist haben die Trends durchaus eine Aussagekraft auch wenn mehr getestet wird als vorher.
Corona ein Putsch von Oben?
https://www.youtube.com/watch?v=GWBaBHEQfGA
Teilweise etwas klassenkämpferisch, trifft aber den Kern der Sache.
Was sie wohl ohne Corona als Anlass genommen hätten?
das passiert wenn man unfähige Hofnarren dem Volk als Kanzler präsentieren will - ist doch ein reines Propagandabildchen für den tumben Wähler...der ist so dämlich das er sich das richtige tragen nichtmal bei den Ärzten abschauen kann, die direkt vor ihm sitzen....was für ne Null......
https://www.n-tv.de/der_tag/Montag-d...e21677968.html
Zitat:
Laschet trägt Schutzmaske falsch
Ob das Tragen einer Schutzmaske etwas bringt, darüber kann man vielleicht noch streiten. Wenn man aber schon eine trägt, dann sollte man sie richtig aufsetzen.
Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, gibt bei der Eröffnung des "Virtuellen Krankenhauses" in Aachen ein schlechtes Beispiel: Er trägt seine Maske zwar über dem Mund, doch die Nase bleibt frei.
Hochverrat § 81
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__81.html
hmmmm :?Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.