Die Feinde Deutschland arbeiteten damals mit Denunziationen gegen unser gesamtes Volk
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[QUOTE=Nathan;12464667]Der Mist, den du von dir gibst wird täglich schlimmer. Was für ein geistiger Schrott. .............QUOTE]
Deine Verblödung, ist halt wie beim Justizministerium, weil es Allgemein Wissen ist und Juristische Faken
Kannst Du auch mit Unis hier finden und OECD. Auch in Deutsch. Nur Trottel, Sozialmedia verblödete kapieren das nicht
Das Innenminsterium BMI: 208 Seiten unter Seehofer nochmal veröffentlicht, das Recht
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/d...cationFile&v=4
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Generaldirektion Wissenschaft
ARBEITSPAPIER
Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption
in den Mitgliedstaaten der EU
Reihe Rechtsfragen
JURI 101 DE
03-1998
ANHANG
Korruptionsbekämpfung und öffentliches Auftragswesen
Einleitung
Das öffentliche Auftragswesen war schon immer ein Bereich, der besonders anfällig war für Korruption.
1)Auf der einen Seite bieten öffentliche Bau- und Lieferaufträge vielen Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Möglichkeiten. Sie machen insgesamt 15 % des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union aus, wenn man zu den Aufträgen der öffentlichen Körperschaften (Staat, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen) noch die Aufträge hinzuzählt, die von öffentlichen Dienstleistungsunternehmen vergeben werden. In einigen Bereichen ist dieser Anteil noch sehr viel höher: im Bausektor, im öffentlichen Verkehrswesen, im Telekommunikationsbereich, dem Energiesektor. Solche Aufträge zu erhalten ist für viele Unternehmen in diesen Bereichen überlebenswichtig, vor allem auf lokaler Ebene, und deshalb ist die Versuchung groß, alles Erdenkliche zu tun, um einen solchen Auftrag zu erhalten.
2)Auf der anderen Seite finden sich unter den öffentlichen Entscheidungsträgern sicherlich sehr viel leichter bestechliche Elemente als in privaten Unternehmen. Nicht weil erstere unehrlicher wären als letztere, sondern weil zwischen dem Entscheidungsträger und der Einrichtung, die er vertritt, ein anderes Verhältnis besteht. Für ein Unternehmen wäre es riskant, auf die Freiheit zu verzichten, mit den qualifiziertesten Anbietern zu verhandeln, nur um den Auftrag an ein mittelmäßiges Unternehmen zu vergeben, das das Wohlwollen leitender Angestellter auf sich gezogen hat. Ein solches Verhalten würde den finanziellen und wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens schweren Schaden zufügen. Die Verwantwortung für diese Interessen ist bei den leitenden Angestellten von Unternehmen stark genug ausgeprägt, um sie vor einer solchen Versuchung zu bewahren oder um sie zu veranlassen, das Verhalten ihrer Untergebenen zu überwachen. Noch ausgeprägter ist dieses Verhalten, wenn es sich um die Inhaber von Unternehmen handelt. Aber es trifft auch für die Mitarbeiter von Unternehmen zu, denn sie sind der Kontrolle durch die Inhaber unterworfen und häufig auch finanziell vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Unabhängig davon, ob Unternehmer oder Arbeitnehmer, die persönliche finanzielle Situation in der Privatwirtschaft ist in der Regel so, daß sie für solche Versuchungen weniger empfänglich sind.
In einer öffentlichen Körperschaft ist die Gefahr des Auseinanderklaffens zwischen den Interessen der Mitarbeiter und der Behörde offensichtlich viel größer. Einerseits kann es niemals eine vollkommene Übereinstimmung zwischen beiden geben, da die leitenden Mitarbeiter niemals Inhaber sind. Andererseits sind die Entscheidungsbefugnisse zweifellos konzentrierter und weniger kontrolliert als in einem Unternehmen, vor allem wenn es sich um lokale Körperschaften (Regional- und Stadtverwaltungen) handelt. Die öffentlichen Entscheidungsträger sind auch deshalb empfänglicher für Versuchungen, weil ihre finanzielle Situation in der Regel bescheiden ist (verglichen mit der Situation von Unternehmensleitern) und weil es sich häufig um Politiker handelt, die erhebliche Summen für ihre persönliche Lebenführung und für ihre Karriere brauchen - und häufig noch, um die Partei, der sie angehören, finanziell zu unterstützen.
Diese korruptionsfördernden Faktoren wurden noch verstärkt durch das Klima des leichten Geldes oder den Kult des Geldes in den 80er und 90er Jahren, und man kann sagen, daß das öffentliche Auftragswesen mit am stärksten dazu beigetragen hat, das Bewußtsein vonKorruption, das sich auf europäischer wie auf nationaler Ebene entwickelt hat, zu fördern. Auf Gemeinschaftsebene wird dies deutlich in der vor kurzem veröffentlichten Mitteilung der Kommission "Über eine Politik der EU zur Bekämpfung von Korruption" (21. Mai 1997).
Auch der Europarat hat einen großen Teil seiner "Europäischen Konferenz der Sondereinheiten zur Bekämpfung der Korruption" Ende Oktober 1997 in Tallinn diesem Thema gewidmet. Das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, das inzwischen ein zusammenhängendes Ganzes bildet, kann hier auch eine Rolle spielen. Die meisten Kompetenzen und Instrumente verbleiben jedoch in den Händen der Mitgliedstaaten der Union, und auf dieser Ebene werden auch die meisten Maßnahmen durchgeführt.
A. Möglichkeiten und Verwendng des Gemeinschaftsrechts
https://www.europarl.europa.eu/worki...efault2_de.htm
Convention on Combating Bribery of
OECD Legal
Instruments
Foreign Public Officials in
International Business
Transaction
https://legalinstruments.oecd.org/pu...205/205.en.pdf
Kannst du wirklich nicht diese platten Diffamierungen sein lassen? Das stört wirklich. Der Strang heißt nicht "autochthon" und auch nicht "Konrad", sondern es geht um die AfD. Der stehen die beiden Herren eher skeptisch gegenüber, genau so wie du übrigens auch, oder bezeichnest du neuerdings die AfD als deine Wunschpartei im Wunschsystem "BRD"?
Sicher nicht. Also lass den kindischen Scheiß einfach.
Mit dem Nutzer Anhalter hatte ich kürzlich eine Debatte über die Verwendung des Wortes "selbst" im Zusammenhang mit einer Quelle. Er meinte , selbst eine Jüdischen Zeitung hätte das und das geschrieben. Nun nutzt du es bei der WELT. Soll das die besondere Glaubwürdigkeit oder den Wahrheitsgehalt bekräftigen? Oder was meint ihr mit diesem Zusatzwort?