Zitat von
Flaschengeist
In dem Artikel wird das RKI, EMA und PEI zitiert. Die müssen es besser wissen als Du, oder?
Viel Spaß beim Lesen. Ich habe dir die interessanten Passagen gefettet.
Eine Fundgrube erstaunlichster Erkenntnisse
Grundlage dieser Befragung des RKI-Präsidenten waren die zunächst freigeklagten und nun durch einen Whistleblower komplett vorliegenden Protokolle des RKI-Corona-Expertenrates.
Diese Protokolle sind eine Fundgrube erstaunlichster Erkenntnisse zur internen Lageeinschätzung des RKI. So gut wie alle Maßnahmen werden darin kritisch gesehen. Covid wird eher mit einer Influenza-Grippe verglichen, und es wird offen darüber gesprochen, dass man als Bundesbehörde verpflichtet sei, die Bevölkerung auf Weisung des Dienstherrn, des Gesundheitsministeriums, anders, sprich: alarmistischer, zu informieren – etwas profaner ausgedrückt: anzulügen.
Auch wusste das RKI von Anfang an, dass der neuartige modRNA-Covid-Impfstoff keinen Fremdschutz bietet. In seinem Urteil vom 3.9.2024 kam das Verwaltungsgericht Osnabrück deshalb zu folgendem Schluss:
„Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“
Und weiter:
„Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung (Schutz vor Ansteckung der vulnerablen Gruppen) werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert.“
Sollte man von Arbeitsverweigerung sprechen?
Ebenso verblüfft derzeit ein Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), ebenfalls eine weisungsgebundene Bundesbehörde, in der September-Ausgabe seines Bulletins zur Arzneimittelsicherheit. Beschrieben wird darin „eine Machbarkeitsstudie zur Risikoevaluation der COVID-19-Impfstoffe (RiCO) auf Populationsebene in Deutschland“. Ziel ist es, Impfdaten aus Arztpraxen und Krankenkassendaten zur Wirkung der neuartigen Covid-Impfstoffe zu erfassen. Es geht um „die Zusammenführung sowie die prinzipielle Auswertbarkeit der benötigten Gesundheitsdaten“.
Doch diese Auswertung ist sowohl in der EU-Verordnung zu bedingter Zulassung sowie im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz als eine Aufgabe definiert, zu der das PEI von Anfang an der Covid-Impfkampagne verpflichtet war – und nicht erst drei Jahre später. Allein anhand der an das PEI gemeldeten Impfnebenwirkungen, die im Bereich des 20-fachen der üblichen Impfungen liegen, war die unmittelbare Dringlichkeit dieser substantiellen Auswertung mehr als deutlich erkennbar. Das PEI ist zuständig für die Prüfung und Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit. Gemessen an seiner Aufgabe stellt sich somit das PEI in erstaunlicher Offenheit ein Armutszeugnis aus. Oder sollte man direkt von Arbeitsverweigerung sprechen?
Unmissverständliche Aufforderungen zur Impfung
Diese zwei Fachbehörden bilden die fachliche Grundlage, auf die sich der deutsche Staat beruft, wenn er einen medizinischen Notstand ausruft. Auf Seiten der EU ist es in Fragen der Arzneimittelsicherheit die Europäischen Arzneimittel-Agentur (Ema). Sie gilt als fachliche Instanz zum Beispiel bei Fragen zu Impfstoffen. Wir erinnern uns an die mannigfachen und unmissverständlichen Aufforderungen zur Covid-Impfung und die intransparente milliardenfache Beschaffung der Impfstoffe.
Deshalb erstaunt nicht weniger der bereits im November 2023 öffentlich gemachte Antwortbrief auf die Anfrage mehrerer Abgeordneter des EU-Parlaments bezüglich der mRNA-Impfstoffe. Unverblümt wird darin zugegeben: „Impfstoffe können Übertragung nicht verhindern“; im Zulassungsverfahren gibt es „einen Mangel an Daten zur Ansteckungsgefahr“ nach einer Impfung.
Vor aller Augen?
Doch damit nicht genug. Die Ema schreibt, dass sie viele Berichte zu Nebenwirkungen erwartete: „Die meisten Nebenwirkungen sind leicht, obwohl auch schwerwiegendere Nebenwirkungen auftreten können. Man muss das Risiko einer Myokarditis und Perikarditis beachten, Nebenwirkungen, die von der Ema bewertet und in der Produktinformation beschrieben wurden.“ Genau wegen dieser Warnung vor unkontrollierbaren Nebenwirkungen wurden viele Kritiker der modRNA-Impfungen in den Corona-Jahren regelrecht verfemt.
Verfasst wurde dieser Antwortbrief von der irischen Pharmazeutin Emer Cooke, die seit November 2020 Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur in Amsterdam ist. Angesichts des zu dieser Zeit bestehenden autoritären allgemeinen Impfdrucks, der sogar vor Kindern und Schwangeren nicht Halt machte, und dem nun offen zugegebenen Risikopotentials verblüfft die Chuzpe dieser lapidaren Erläuterungen.
Halten wir fest: Es wird heute von den Behörden offiziell bestätigt, dass die Risikoeinstufung der Gefährdungslage eine politische Entscheidung war, deren fachliche Notwendigkeit von der zuständigen Bundesbehörde intern nicht gesehen wurde. RKI und Ema bestätigen, dass die modRNA-Impfungen nie einen Fremdschutz ermöglichten, aber ein hohes Nebenwirkungspotential besitzen. Das PEI sieht sich erst drei Jahre nach Beginn der Covid-Impfkampagne in der Lage, seinen seit Anfang 2021 bestehenden gesetzlichen Auftrag anzugehen, die Nebenwirkungen systematisch zu erfassen.