haben dich ein paar 16-Jährige Rotzlöffel geärgert ?!
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Deine alberne Schnappatmung kannste dir schenken.
Bringt nix!
Straffällig gewordene Kriminelle sind Sache der Justiz und werden dort behandelt nach Recht und Gesetz, so zumindest die reine Lehre.
Straffällig gewordene Parteimitglieder der AfD und deren Verbleib oder Rauswurf sind Sache der Partei, also beschwere dich bei der AfD, wenn das nicht geschieht und heul hier nicht rum!
Dein Jaulen hier hört sich nach bezahltem Parteigänger dunkelroter, roter oder giftgrüner Couleur an, die stets anderen etwas am Zeuge flicken.
Guck dir z.B. mal die noch immer nicht erfolgte GLAUBWÜRDIGE Aufarbeitung der grünen Pädosexialität an!
Da hättest du genug zu tun, denen mal auf die Spünge zu helfen.!
Wenn der Hotzenfritz kein vernünftiges Verhandlungsergebnis abliefert, sondern nur SPD-verwässerten Schrott, wird ihn die AfD überholen.
Die Nancyonalistin kommt schon mit Statistiken rüber, wie erfolgreich ihre Migrantenpolitik ist.
Da kann der Leser nur staunen und sich sagen, traue meiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Wenn der Hotzenfritz kein vernünftiges Verhandlungsergebnis abliefert, sondern nur SPD-verwässerten Schrott, wird ihn die AfD überholen.
Die Nancyonalistin kommt schon mit Statistiken rüber, wie erfolgreich ihre Migrantenpolitik ist.
Da kann der Leser nur staunen und sich sagen, traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
nur noch peinlich
Irre: Bystrons Immunität aufgehoben – wegen eines Merkel-Fotos!
VonRedaktion
APR. 1, 2025 #Bystron, #Hitlergruß, #Immunität, #Merkel
https://politikforen-hpf.net/fotos/u...itlergruss.png
"Hitlergruß" Ja oder nein, jeweils nach "Bedarf"
Das EU-Parlament hat heute die Immunität des AfD-Außenpolitikers Petr Bystron aufgehoben, weil dieser im Jahr 2022 ein Foto von Angela Merkel auf Twitter geteilt hatte. Der Grund ist bizarr: weil Merkel darauf mit dem Arm winkt, soll es ein Hitler-Gruß sein – aber nur, wenn Bystron es teilt.
Staatsanwaltschaft: Winken kein Hitlergruß
Die Farce hat eine Vorgeschichte: Bystron winkte nämlich während einer Corona-Veranstaltung im Jahr 2022 in die Menge. Die Staatsanwaltschat ermittelte sofort: „Hitlergruß!“ Daraufhin zeigten hunderte AfD-Fans Angela Merkel an, die beim ähnlichen Winken fotografiert wurde. Doch die Staatsanwaltschaft beschied jedes Mal: „kein Hitlergruß, keine Ermittlung!“
Bystron verteidigte sich exakt mit diesem Bild von Merkel vor Gericht – mit Erfolg. Nicht jedes Winken ist ein Hitlergruß, auch wenn dabei der rechte Arm kurz in die Höhe geht, urteilten die Richter. „Prima!“, dachte Bystron, dann kann man das Bild von Merkel ja gefahrlos verwenden.
Bystron-Meme: Merkel-Winken plötzlich verfassungsfeindlich
Weit gefehlt! Denn nun ist es für die Staatsanwaltschaft plötzlich doch ein Hitlergruß: Anklage gegen Bystron wegen Verbreitung verfassungswidriger Symbole! Seltsam? Mehr als das, denn die Anklage kam erst ein Jahr nach der Veröffentlichung des Bildes auf X. Der angebliche Verstoß gegen §86 StGB fiel der Staatsanwaltschaft erst im aufkommendem EU-Wahlkampf auf, bei dem Bystron gemeinsam mit dem Spitzenkandidaten Krah die AfD-Liste anführte. Was für ein Zufall!
Trump: Schluss mit politischer Justiz
Absurd? Die BRD-„Lawfare“ macht es möglich. Bystron winkt – Hitlergruß. Merkel winkt – kein Hitlergruß. Bystron veröffentlicht ein Foto von Merkel – Hitlergruß!!! Besser kann man den politischen Missbrauch der Justiz gegen die Opposition in Deutschland nicht dokumentieren. Gut, dass Donald Trump mit solchen Praktiken gerade in de
https://www.youtube.com/watch?v=I8RWTgklG70
https://www.unser-mitteleuropa.com/163703
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Mehrjährige Haftstrafe: Antifaschistische Demonstrant*innen durch ehemaliges AfD-Mitglied verletzt
Nach einem Angriff auf vier antifaschistische Demonstrant*innen verurteilte das Landgericht Kiel am 23. Dezember 2023 den jetzt 23-jährigen Angreifer, der zum Tatzeitpunkt AfD-Mitglied war, wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer dreijährigen Haftstrafe. Die antifaschistischen Demonstrant*innen waren teilweise schwer verletzt worden, als das damalige AfD-Mitglied im Oktober 2020 in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) mit einem tonnenschweren SUV Pick-Up in mehrere Gegendemonstrant*innen hineinfuhr, die zuvor an einer Protestkundgebung gegen eine AfD-Veranstaltung teilgenommen hatten.
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Nachdem mehrere Passant*innen ihren Unmut über die Präsenz eines Wahlkampfstands der AfD im Stadtteil Borgsdorf von Hohen Neuendorf (Brandenburg) zum Ausdruck gebracht hatten, kommt es zu einem Angriff durch den AfD-Ortsvorsitzenden. Auf einem 19 Sekunden langen Video ist zu sehen, wie der AfD-Funktionär einen Mann vom Wahlkampfstand so massiv wegstößt, dass der Mann zu Boden geht. Als es dem Angegriffenen gelingt, sich wieder aufzurappeln, wird er von dem AfD-Funktionär erneut zu Boden gestoßen. Bis zur Veröffentlichung des Videos hatte die AfD gegenüber Öffentlichkeit, Medien und Polizei behauptet, der Wahlkampfstand sei angegriffen worden.
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Weil er einen Reporter des Bayrischen Rundfunks bei einer Pressekonferenz des bayerischen Gesundheitsministers zur Corona-Impfpolitik auf dem Münchner Marienplatz im August 2022 ins Gesicht geschlagen hatte, wird ein AfD-Aktivist am 7. August 2023 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Der 24-Jährige befand sich bereits wegen mehrerer Straftaten in Haft, unter anderem hatte er bei einer früheren Gerichtsverhandlung den Hitlergruß gezeigt, außerdem beleidigte er Polizisten rassistisch und homophob.
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Weil er seine ehemalige Partnerin misogyn bedroht und gestalkt hatte, wird ein AfD-Lokalpolitiker aus Salzgitter unter anderem wegen Erpressung und versuchter Nötigung i Ende März 2023 in zweiter Instanz vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Rat der Stadt hat den AfD-Mann aufgefordert, sein Mandat zurückzugeben, was die AfD-Fraktion ablehnte.
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwirft die Revision des ehemaligen Freiburger AfD-Stadtrates Dubravko Mandic gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg, das Mandic im Mai 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf ein Jahr Bewährung verurteilt hatte. Ausgangspunkt war eine Auseinandersetzung von Mandic und einem Begleiter mit zwei nicht-rechten Fahrradfahrern im Mai 2019, die von Mandic verdächtigt wurden, Wahlkampfplakate der Partei beschädigt zu haben. Ein zufällig vorbeikommender Passant wird dabei von dem ehemaligen AfD-Stadtrat mit einem Tier-Abwehrspray ins Gesicht gesprüht.
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Arschlöcher bei der AfD, wohin man auch blickt.