1. Die Verfassung der Ukraine sieht keine legitime Abspaltung irgendeines Landesteils oder einer Grenzregion vor. Grundsatz: Wer nicht beigetreten ist kann auch nicht austreten!
2. Desgleichen gilt im Übrigen auch für Deutschland. Weder können einzelne Bundesländer noch irgendwelche Landesteile "aus Deutschland austreten".
3. Sowohl in der Ukraine als auch in Deutschland wären diesbezügliche Referenden ohne juristische Legitimität; es wären nicht mehr als Willensbekundungen ohne Anspruch auf völkerrechtliche Umsetzung.
4. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der
Grundrechte des
Völkerrechts. Es besagt,
dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine
Staats- und
Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.
Wo, bitteschön, kann im Donbass oder auf der Krim davon die Rede sein,
dass sich ein Volk auf das Selbstbestimmungsrecht beruft?