Zitat von
Larry Plotter
Du vermischt zu Vieles.
Was gehen Menschen, welche benachteiligt werden,
Abmachungen auf zwischenstaatlicher Ebene an?
Garnichts, weil es interessiert sie nicht. Es geht um IHRE Benachteiligung!
Versuche mal nicht zu Viel zu konstruieren, es gibt doch schon alles!
Was wäre z.B. gewesen wenn Italien genau so gehandelt hätte, wie später die Ukraine?
Hat aber Italien nicht, die haben Südtirol eine eigene regionale Amtssprache zugestanden,
weitgehende Eigenständigkeit usw..........und ? Wollten dann noch die Südtiroler zu Österreich zurück?
Gibt es in Südtirol noch nennenswerte Autonomiebestrebungen?
Also, ohne irgendwas zu konstruieren, kann man ganz einfach das Fehlverhalten der Ukraine benennen,
ein Fehlverhalten was vor den Autonomiebestrebungen stattgefunden hat.
Jetzt hat man die Wirkung, nur ist die Wirkung eben nicht die Ursache, sondern NUR die Wirkung.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, was würde der EUGH sagen
zur vergleichbaren Handlungsweise in den baltischen Staaten gegenüber der russischen Minderheit?
Noch gilt da, wo kein Kläger, da kein Richter...............
Desweiteren machst Du gleich den nächsten Fehler.
Du gestehst der Ukraine IHRE Autonomiebestrebungen zu
(die Ukraine war früher eine Verwaltungseinheit des Zarenreiches und des dann in die Sowjetunion gewandelten Staates),
willst aber gleichzeitig die weiteren Autonomiebestrebungen als illegal definieren.
Und da sind wir dann wieder bei der Ausgangsfrage und dem "kleinen Unterschied" d.h. dem Erfolg beim Kampf um Autonomie......