AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Nachtrag: Wäre Elsässer wirklich Planer eines bewaffneten Umsturzes, wäre er schon festgenommen.
Man hat aber Compact nur wegen des Wortes "Regimesturz" verboten und anderer konstruierter Lügen, wie "Antisemitismus".
Compact wurde aber nie gerichtlich wegen Volksverhetzung o.ä. verurteilt.
Das Ding scheitert von dem Verfassungsgericht in vier Jahren.
Steinhöfel hat schon ein Gereichtsurteil von 2018 zitiert, wo das Verfassungsgericht bestätigte, daß Polemisierung in der Presse unter die Meinungsfreiheit fällt.
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AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch Folgendes.
https://www.focus.de/regional/muench...d_4335632.html
Zitat:
Gerichtsurteil: Ditfurth darf Elsässer nicht Antisemit nennen
Die Autorin Jutta Ditfurth (63) darf den Polit-Aktivisten Jürgen Elsässer nicht als Antisemiten bezeichnen.
Das Landgericht München verbot der ehemaligen Grünen-Politikerin bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro oder sechs Monaten Haft, Elsässer einen „glühenden Antisemit“ zu nennen. Das hatte sie am 14. April in einem Interview der „Kulturzeit“ auf 3sat getan. Das Urteil (Az. 25 O 14197/14) ist noch nicht rechtskräftig.
Hatte diese Geschichte schon fast vergessen. Elsässer übt harte, machmal auch polemische Kritik an Israel und den USA, aber gerichtlich festgestellt, alles im Rahmen des Erlaubten. Allerdings gab es vor 10 Jahren noch sowas, wie einen -Rechtsstaat. Davon kann man heute nicht mehr ausgehen.
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
Klopperhorst
Es ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wenn Elsässer sagte, das Regime muss weg, ist das noch lange keine Planung eines bewaffneten oder gewaltsamen Umsturzes.
Es war die Aufforderung, das Regime über Wahlen zu stürzen.
Glaubst du ernsthaft, Elsässer plante einen Militärputsch?
Der sagt doch immer, alles mit rechtsstaatlichen Mitteln und gewaltfrei!
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Natürlich plant Elsässer keinen Militärputsch. Der ist ja nicht so bescheuert wie die völlig verblödete Prinz Reuß.
Und natürlich äußert er sich als äußerst intelligenter Mensch stets so, dass es nach seiner Einschätzung vom Staat als gewaltfrei und rechtsstaatlichkonform eingestuft werden müsste (wobei er vielleicht nicht weiß, was seine MitarbeiterInnen verzapft haben).
Wohl gemerkt „müsste“. Aber in einem Polizeistaat sind eben in der Praxis vor dem Gesetz nicht alle gleich. Das bekommen alles Systemkritiker und -gegner gleichermaßen zu spüren, linke wie rechte!
Gegenteilige Behauptungen der Rechtsradikalen sind falsch und unsinniger Agit-Prop.
Und natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Aufruf und konkreter Planung von irgend etwas. Eine Planung kann man ihm nicht vorwerfen und das wird es ja auch nicht.
Ich weiß auch nicht, wie er sich konkret geäußert hat. Ob nun „Das Regime über Wahlen stürzen“ oder „das Regime muss weg“. Das wissen nur die Ermittler und die werden etwaige Joker erst in einer Gerichtsverhandlung aus dem Ärmel ziehen.
Also ich habe jetzt mal der KI folgende Frage gestellt:
„Ist es in Deutschland strafbar, zum Sturz der Regierung aufzurufen“
Die Antwort war folgende:
Zitatanfang
In Deutschland ist es strafbar, öffentlich zum Sturz der Regierung aufzurufen, wenn dieser Aufruf bestimmte Bedingungen erfüllt.
Nach § 81 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Hochverrat gegen den Bund mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft, wenn jemand versucht, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu beeinträchtigen oder die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.
Ein bloßer öffentlicher Aufruf zum Sturz der Regierung erfüllt jedoch nicht automatisch den Tatbestand des Hochverrats, da hierfür in der Regel Gewalt oder die Drohung mit Gewalt erforderlich ist.
Darüber hinaus kann nach § 111 StGB eine öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn die Aufforderung ohne Erfolg bleibt.
Ein Beispiel für die Anwendung dieser Gesetze ist der Fall des Ex-AfD-Politikers Stefan Räpple, gegen den Anklage wegen eines öffentlichen Aufrufs zum Sturz der Regierung erhoben wurde.
Zitatende
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
konrad
Natürlich plant Elsässer keinen Militärputsch. Der ist ja nicht so bescheuert wie die völlig verblödete Prinz Reuß.
Und natürlich äußert er sich als äußerst intelligenter Mensch stets so, dass es nach seiner Einschätzung vom Staat als gewaltfrei und rechtsstaatlichkonform eingestuft werden müsste (wobei er vielleicht nicht weiß, was seine MitarbeiterInnen verzapft haben).
Wohl gemerkt „müsste“. Aber in einem Polizeistaat sind eben in der Praxis vor dem Gesetz nicht alle gleich. Das bekommen alles Systemkritiker und -gegner (!) gleichermaßen (!) zu spüren, linke wie rechte!
Gegenteilige Behauptungen der Rechtsradikalen sind falsch und unsinniger Agit-Prop.
Und natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Aufruf und konkreter Planung von irgend etwas. Eine Planung kann man ihm nicht vorwerfen und das wird es ja auch nicht.
Ich weiß auch nicht, wie er sich konkret geäußert hat. Ob nun „Das Regime über Wahlen stürzen“ oder „das Regime muss weg“. Das wissen nur die Ermittler und die werden etwaige Joker erst in einer Gerichtsverhandlung aus dem Ärmel ziehen.
Also ich habe jetzt mal der KI folgende Frage gestellt:
„Ist es in Deutschland strafbar, zum Sturz der Regierung aufzurufen“
Die Antwort war folgende:
Zitatanfang
„In Deutschland ist es strafbar, öffentlich zum Sturz der Regierung aufzurufen, wenn dieser Aufruf bestimmte Bedingungen erfüllt.
Nach § 81 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Hochverrat gegen den Bund mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft, wenn jemand versucht, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu beeinträchtigen oder die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.
Ein bloßer öffentlicher Aufruf zum Sturz der Regierung erfüllt jedoch nicht automatisch den Tatbestand des Hochverrats, da hierfür in der Regel Gewalt oder die Drohung mit Gewalt erforderlich ist.
Darüber hinaus kann nach § 111 StGB eine öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn die Aufforderung ohne Erfolg bleibt.
Ein Beispiel für die Anwendung dieser Gesetze ist der Fall des Ex-AfD-Politikers Stefan Räpple, gegen den Anklage wegen eines öffentlichen Aufrufs zum Sturz der Regierung erhoben wurde.“
Zitatende
Er hat nicht zum Umsturz aufgerufen im Sinne "Greift zu den Waffen und stürzt das Regime", sondern er hat festgestellt, daß das "Regime [mit rechtsstaatlichen Mitteln] gestürzt werden muss".
Polemik, also Überspitzung, ist eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt!
Wörter wie Regime oder Umsturz sind grundsätzlich nicht verboten, zumal der Kontext hier eindeutig ist!
Elsässer sagte immer, alles muss gewaltfrei ablaufen, über Wahlen und maximal als friedliche Revolution wie in der Ex-DDR, wo auch die Eliten sich vom System abwenden.
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AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
konrad
Der Aufruf zum Sturz der Regierung fällt nicht unter die Pressefreiheit, denn es ist eine Straftat.
Nach meinen Informationen liegen den Ermittlungsbehörden dafür Beweise vor und zwar dafür, dass diese Aufrufe sowohl in der Compact als von MitarbeiternInnen Elsässers getätigt wurden. Nähere Einzelheiten werden auf den Tisch gelegt, wenn die Sache (veranlaßt von Elsässer) vor Gericht geht.
Wenn diese Beweise nicht vorliegen würden, dann hätte es kein Verbot gegeben.
Für einen Anarchisten bist du ganz schön regierungshörig.
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
Klopperhorst
Er hat nicht zum Umsturz aufgerufen im Sinne "Greift zu den Waffen und stürzt das Regime", sondern er hat festgestellt, daß das "Regime [mit rechtsstaatlichen Mitteln] gestürzt werden muss".
Polemik, also Überspitzung, ist eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt!
Wörter wie Regime oder Umsturz sind grundsätzlich nicht verboten, zumal der Kontext hier eindeutig ist!
Elsässer sagte immer, alles muss gewaltfrei ablaufen, über Wahlen und maximal als friedliche Revolution wie in der Ex-DDR, wo auch die Eliten sich vom System abwenden.
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Wenn das so ist (ich habe noch nie in Compact gelesen oder Äußerungen von ihm angehört), dann hast Du natürlich recht.
Natürlich ist Polemik von der Meinungsfreiheit und insbesondere von der Kunstfreihei gedeckt.
"Regime" hat juristisch nicht die Bedeutung wie "Regierung". Das ist auch klar und sehr clever von ihm. In welchen Kontex sie genannt werden ist natürlich auch wichtig.
Juristisch gesehen wird die Gerichtsverhandlung auf jeden Fall eine sehr knifflige Angelegenheit.
Und die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Polizeistaaten und der Kapitalismus zu allem fähig sind, wenn sie einen Gegner loswerden wollen. Die schieben dem z.B. einfach Kinderpornos auf seinen PC, die dann bei der Hausdurchsuchung "gefunden" werden. Oder Drogen oder was weiß ich noch alles. Die bestechen Zeugen, damit sie aussagen, dass er sie missbraucht hat.
Und solche Staaten besitzen dann die Frechheit, sich "Rechtsstaat" zu nennen.
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
SprecherZwo
Für einen Anarchisten bist du ganz schön regierungshörig.
Wenn Du und Deine Gesinnungsfreunde aus meinen Texten immer wieder derartig dumme Schlüsse ziehen, dann ist das Euer Problem und dann habt ihr nichts verstanden.
Den Anarchismus schon mal gar nicht.
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
konrad
"Regime" hat juristisch nicht die Bedeutung wie "Regierung". Das ist auch klar und sehr clever von ihm. In welchen Kontex sie genannt werden ist natürlich auch wichtig.
Juristisch gesehen wird die Gerichtsverhandlung auf jeden Fall eine sehr knifflige Angelegenheit.
Und die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Polizeistaaten und der Kapitalismus zu allem fähig sind, wenn sie einen Gegner loswerden wollen. Die schieben dem z.B. einfach Kinderpornos auf seinen PC, die dann bei der Hausdurchsuchung "gefunden" werden. Oder Drogen oder was weiß ich noch alles. Die bestechen Zeugen, damit sie aussagen, dass er sie missbraucht hat.
Und solche Staaten besitzen dann die Frechheit, sich "Rechtsstaat" zu nennen.
Ja, stimmt, deine Kommunisten haben die Leute einfach direkt wegen Kleinigkeiten erschossen oder verhungern lassen. Und das millionenfach. Zudem hat Olaf Scholz dieses Regime höchstselbst als "Regime" bezeichnet. In der Corona-Zeit - "Das Regime ist jetzt scharfgeschaltet..." (TV-Beitrag)
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
Lykurg
Ja, stimmt, deine Kommunisten haben die Leute einfach direkt wegen Kleinigkeiten erschossen oder verhungern lassen. Und das millionenfach. Zudem hat Olaf Scholz dieses Regime höchstselbst als "Regime" bezeichnet. In der Corona-Zeit - "Das Regime ist jetzt scharfgeschaltet..." (TV-Beitrag)
Du bist ein typischer Fall für primitive, unsachliche und intelligenzbefreite Provo-Polemik gegen mich.
So strunzdumm kannst Du Troll doch in Wirklichkeit gar nicht sein, dass Du einen Anarchisten unterstellst, ein Kommunisten/Kommunistenfreund zu sein.
AW: Meinungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit !?
Zitat:
Zitat von
konrad
Wenn das so ist (ich habe noch nie in Compact gelesen oder Äußerungen von ihm angehört), dann hast Du natürlich recht.
Natürlich ist Polemik von der Meinungsfreiheit und insbesondere von der Kunstfreihei gedeckt.
"Regime" hat juristisch nicht die Bedeutung wie "Regierung". Das ist auch klar und sehr clever von ihm. In welchen Kontex sie genannt werden ist natürlich auch wichtig.
Juristisch gesehen wird die Gerichtsverhandlung auf jeden Fall eine sehr knifflige Angelegenheit.
Und die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Polizeistaaten und der Kapitalismus zu allem fähig sind, wenn sie einen Gegner loswerden wollen. Die schieben dem z.B. einfach Kinderpornos auf seinen PC, die dann bei der Hausdurchsuchung "gefunden" werden. Oder Drogen oder was weiß ich noch alles. Die bestechen Zeugen, damit sie aussagen, dass er sie missbraucht hat.
Und solche Staaten besitzen dann die Frechheit, sich "Rechtsstaat" zu nennen.
Zitat:
Zitat von
Lykurg
Ja, stimmt, deine Kommunisten haben die Leute einfach direkt wegen Kleinigkeiten erschossen oder verhungern lassen. Und das millionenfach. Zudem hat Olaf Scholz dieses Regime höchstselbst als "Regime" bezeichnet. In der Corona-Zeit - "Das Regime ist jetzt scharfgeschaltet..." (TV-Beitrag)
Nein!
Wir Kommunisten sind unschuldig. Es gibt zwangsneurotische, freiheitlich-demokratisch fanatisierte Dissidenten die sich aus Frustration wg. ihrer mentalen Unfaehigkeiten selbst zu Tode bringen, selbst erschiessen, durch Hungerstreik verhungern oder Selbstverbrennung (self self-immolation) praktizieren.
Dagegen kann man nichts machen! Das ist im darwinistischen Sinne natuerliche Selektion.