Du bist sogar nicht mal in der Lage, einen funktionierenden Link setzen zu können.
Aber keine Sorge, das Urteil habe ich schon längst gelesen, sehr wahrscheinlich sogar lange vor dir.
Hier ein funktionierender Link, aus dessen meterweisen Urteilsbegründung des OLG Stuttgart die inhaltliche Bestätigung des vorgeschalteten Landgerichtes Ravensburg zu erkennen ist.
https://openjur.de/u/892340.html
Quer durch alle Quellen ist unisono der Tenor zu erkennen, dass diese Wette aufgrund der unerfüllbarer formaler Forderungen des Wettanbieters Dr. Lanka nicht erfüllt werden konnte und das Urteil somit keinerlei Wertung zur Frage der Existenz der Masernviren habe.