Gut, daß du es endlich erkennst!
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1) Nachweis erbracht, Urteil des BVG, wie schon mehrfach geschrieben.
2) Falsch, ich schrieb absolut nichts von Volksentscheiden.
Ich schrieb immer nur von Mehrheitsakzeptanz.
DAS war auch dem Sinne nach meinem Post zu entnehmen.
siehe Asylentscheidung. Dort lag und liegt KEINE Mehrheitsakzeptanz vor.
Zu Entscheidungen benötigt man keinen Volksentscheid, nur das Wissen, das in einer Demokratie eine Umsetzung von Randwerten
eines Sachverhaltes (d.h. 0 oder 100 %) niemals legitimierbar ist. Demokratische Entscheidungen sind immer Kompromisse.
Helmut Schmidt soll mal gesagt haben, Demokratie heisst immer ein schlechter Kompromiss.
Das wäre die mittige Entscheidung. Bei uns gemäss BVG ist der Rahmen etwas größer gefasst
Akteptanz im Bereich von 51-100%.
Unser Problem:
Durch das Versagen der Medien als 4. Gewalt ist deren Glaubwürdigkeit extremst untergraben,
sodass die Ermittlung des Akzeptanzbildes über die Medien derzeit nicht mehr funktioniert.
Darum ist es nun Sache des Parlamentes die Akteptanz des Volkes zu entscheidenden Sachverhalten selbst zu ermitteln
oder das Risiko einzugehen
illegitime Entscheidungen zu treffen und damit die Demokratie langsam aber sicher selbst zu untergraben.