Spiegel Analyse, was die Regierung wünscht. Also real, sollen die Schleuser Systeme ausgebaut werden, die Dümmsten der Welt, müssen nach Deutschland kommen. Afrikaner, können nicht einmal in Deutschland gesund überleben, weil ihre Haut, zuwenig Vitamin D produziert, weil die Sonne zu tief steht. Ist wie im Winter der Vitamin D Mangel auch der Deutschen
Jetzt kommt wieder der Fachkräftemangel, PR für die Schleuser Mafia, welche dann mordend, raubend, vergewaltigend durch Deutschland ziehen, wo über 50 % nicht einmal einen Deutschkurs bestehen, aber die Bildungsbanden, müssen auch Geld stehlen. Das über eine Million, Deutscher Arbeiter, Angestellten, Selbstständigen ihren Job schon verloren haben, der Export kaputt ist wird ignoriert
Was für Viren, die hoch gefährlich sind! die kann man laut Anweisung im Hausmüll entsorgen! Sind so ungefährlich wie Tempo Taschentücher! Hausmüll Entsorgung, von Material, auch bei Positiv getesteten.!!keine Infektions Gefahr
Auf der
Website des RKI heißt es dazu: „Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer
ASN 18 01 03* zuzuordnen.“
Entsorgung der Schnelltests als 180104
Das Robert Koch-Institut und das Umweltbundesamt haben für die Entsorgung der Tests nun eine pragmatische Lösung auf den Weg gebracht. Die COVID-19 Schnelltests dürfen demnach nach
AS 180104 in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis entsorgt werden. RKI und UBA begründen diese Vorgehensweise mit der kleinen Probenmenge, die für die Durchführung dieses Tests benötigt wird und der damit verbundenen geringen Virenlast. Ob ein Test positiv oder negativ ausfällt, spiele für die Entsorgung keine Rolle.
Wird ein Rachenabstrich im häuslichen Umfeld vorgenommen, erfolgt laut RKI eine Einstufung als
„Hausmüll“ AS 200301 (gemischte Siedlungsabfälle).
Entsorgung ausschließlich als Restabfall
Verpackungsabfälle, Biomüll oder Altpapier von infizierten Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, soll laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ausschließlich über den Restabfall entsorgt werden. Sämtliche dieser Abfälle sollen demnach in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und anschließend fest verschlossen werden. Taschentücher oder Mund-Nasen-Schutz dürfen nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden.
https://www.abfallmanager-medizin.de...sts-entsorgen/
Abfallentsorgung
Die Grundlage für die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens stellen die Äußerungen in der Richtlinie der LAGA Nr. 18 dar.
Bei der Behandlung an COVID-19 erkrankter Personen in Kliniken fällt nicht regelhaft Abfall an, der unter Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* deklariert werden müsste.
Nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten stellen unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Tragens geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
kein besonderes Infektionsrisiko dar und sind in aller Regel der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 04 zuzuordnen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...s/Hygiene.html