Natürlich waren Obduktionen zur schlimmsten Coronazeit verboten. Hast du das nicht mitgekriegt? Und das aus gutem Grund aus Sicht der Verbrecher.
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Im Bezug auf die Covid-Impfungen schon.
Obduktionen COVID-Impfungen
Sehr geehrter Herr Müller,
mit Schreiben vom 05.02.2021 haben Sie sich an die baden-württembergischen Polizeipräsidien gewandt mit der Bitte, sämtliche Toten, bei denen vor dem Todeseintritteine COVID-Impfung stattgefunden hat, obduzieren zu lassen.
Ihr Schreiben ist mirvon einem Leitenden Oberstaatsanwalt meines Geschäftsbereichs zur Kenntnis gebracht worden.Die Bekämpfung der GOVID19-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die alleBereiche staatlicher Gewalt zur Mitwirkung aufruft.
Jedes staatliche Handeln mussaber auch in der Pandemielage durch eine wirksame Rechtsgrundlage legitimiert sein.Soweit Sie die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten als Obduktionsindikation anführen, sehe ich hierfür jedenfalls-strafprozessual eine solche Rechtsgrundlage nicht.
Nach der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint.
Dies bedeutet, dass die Anordnung von Obduktionen mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheitennicht in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt. In Betracht kommen könnteinsoweit allenfalls eine Zuständigkeit der Gesundheitsämter.
Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt ältererMenschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch desPaul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.
Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eherausgeschlossen.Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften^im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhinnur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht undFremdverschulden möglich erscheint.
Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz des Vorgangs für die praktischeArbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württembergdem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/obduktion-von-toten-nach-corona-impfung/573374/anhang/AnlagePM01032021.pdf
Das kam auch in der Zeitung!
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-16841696.html
In Deutschland gab es auch Heime wo vor der Impfung jede Menge an dem Virus verstorben sind. Und zwar mehr als durch die Impfung.
Und was soll das jetzt? Seit wann erstellen Allgemeinmediziner Studien? Vielleicht können sie diese lesen, aber das ändert nichts daran, dass sie vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen können. Stattdessen hoffen sie, jeden Baum noch besser persönlich zu kennen und zu analysieren.