Hier mal ein Link für dich und darunter ein Textauszug, den Kosovo betreffend:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni...lkerrecht.html
(...) "...Werden durch den Mutterstaat gegen einen Teil der Bevölkerung schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, wird in der Völkerrechtslehre die Möglichkeit der sogenannten «abhelfenden Sezession» («remedial secession») diskutiert und breit unterstützt. Dieser Ausnahmefall unterliegt allerdings strengen Kriterien. Als Notrecht muss die Sezession die Ultima Ratio sein, um sich von unzumutbaren Zuständen zu lösen.
Als Reaktion auf die Unterdrückung und Verfolgung der albanischen Minderheit durch das Regime Slobodan Miloševics und den darauf folgenden Krieg konnte sich Kosovo 2008 mit diesem Mittel (
der "abhelfenden Sezession"; red. von amendment)
von Serbien abtrennen. Diese Sezession ist bis heute umstritten, da nicht alle UNO-Staaten sie akzeptieren und der Internationale Gerichtshof die Legitimität der Abspaltung nur indirekt anerkannte." (...)