Ach du Scheiße. Lauter Merkels. Das dürfte der Supergau sein. :D
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Die Polizei kann die verfassungsmäßige freiheitliche (hier Meinungsfreiheit, Demonstrationsrecht) demokratische Grundordnung des Landes Sachsen nicht mehr sichern!
Anstelle die friedliche Demo der PEGIDA zu verbieten, muss von den Notstandsgesetzen Gebrauch gemacht und die Bundeswehr eingesetzt werden um die Grundrechte zu schützen!
Ausserdem sollte vom Recht auf Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht werden!
Notstandsgesetze
Die Notstandsgesetze änderten das Grundgesetz zum 17. Mal und fügten eine Notstandsverfassung[1] ein, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen (Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg) sichern soll.
Die Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) dürfen durch ein Gesetz zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Weise beschränkt werden, dass dagegen kein Rechtsweg gegeben ist (wie ihn Art. 19 Abs. 4 GG sonst vorschreibt), sondern eine allein parlamentarische Kontrolle stattfindet (sog. G-10-Gesetz).Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) darf auf Grundlage eines Gesetzes nun auch unter Notstandsbedingungen eingeschränkt werden.
Nach Art. 87a GG darf die Bundeswehr von der Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen auch eingesetzt werden „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“.
Widerstandsrecht und Verfassungsbeschwerde
Auch um die Kritiker zu besänftigen, wurde in Art. 20 GG ein vierter Absatz eingefügt, der als Ultima ratio, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, jedem Deutschen das Recht gibt, gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten (siehe Art. 20 GG). Außerdem wurde die Verfassungsbeschwerde, bislang nur einfachrechtlich normiert (§§ 90 ff. BVerfGG), nun auch verfassungsrechtlich garantiert (in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).
Aus wiki
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Deutschland, mit dem Personen vor einem Verfassungsgericht eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können. wiki
Erstmal ein Lob und einmal "GRÜN" für das Einstellen dieses Katastrophenfotos!
Jetzt bemerke ich auch, wem Erika ähnelt, dem kleinen bekloppten Trommler aus dem Film "die Blechtrommel"!
Irgendwie hätte ich es besser gefunden ( => Karneval ), wenn die Bonzeria da in Paris ne Polonaise Blankenese gemacht hätten ...
... der Kosy-Zwerg an den ... Rockzipfeln von Tante Erbärmlika ... und olle Jollande mit heraushängendem dooden Gummihahn ... aus der Aktentasche ... :haha:
... und Nuttenjahoo hätte dazu mit den Flügelchen schlagen und Kickeriki krächzen können ... :fizeig: