Schon verrückt, wie der irrationale Westen die Bedeutung von Begrifflichkeiten vertauscht, um seine Aggression zu speisen!
:cool:
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Diese Hetze ist auf äußerst dünnem Eis motiviert:
;)Zitat:
§ 80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Zitat:
1934 und 1937 wurden offiziell die deutschen Juden und das Diasporajudentum
von dem kompetenten Zionhetmanen zur Opferung freigegeben.
In „Schuld und Schicksal“, erschienen 1962, auf Seite 72 ist zu lesen:
„Mich würde es wenig genieren, wenn über Deutschland die Cholera
oder Bolschewismus käme. Meinetwegen können über die Deutschen
beide Plagen kommen.“
und erregt erklärte der Führer der zionistischen Weltorganisation, Weizmann,
weiter:
„Eher will ich den Untergang der deutschen Juden sehen als den Unter
gang des Landes Israel für die Juden.“
Drei Jahre nach dieser schizophrenen Weizmann-Erklärung versammelten
sich in Warschau Zionatamane von Weltformat, um folgendes kundzutun:
„Sollte es zu einem Zusammenstoß zwischen den Interessen des jüdischen
Staates und jenen Juden im Galut (Verbannung) kommen, müßten
die letzteren geopfert werden.“
Dies ist im obenerwähnten Buch auf Seite 32 zu lesen.
Mal wieder schön auf die Schnauze gefallen, gelle!